Splittingtabelle, wenn Ehegatte im Ausland

Ein Pole/Kleinunternehmer führt seine Firma in Deutschland. Seine Frau + Kinder wohnen in Polen. Sie arbeitet auch dort. Er unterliegt der deutschen Steuerpflicht, sie der polnischen. Ist es möglich, dass der Ehemann nach der Splittingtabelle besteuert wird? Oder dass sie beide so besteuert werden? Ggf. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen?

nein, das geht nicht, da nach §26 EStG beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein müssen.

Hi,

nein, das geht nicht, da nach §26 EStG beide unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig sein müssen.

könnest du das lassen?

Mit derartigem Halbwissen machst du niemandem eine Freude.

Schöne Grüße
C.

Übrigens: kennst du den Begriff Informationsverschmutzung?
Netiquette Punkt 4
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Hi,

Ein Pole/Kleinunternehmer führt seine Firma in Deutschland.

Ich gehe davon aus, dass er dann seinen Wohnsitz in Deutschland hat, also nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Seine Frau + Kinder wohnen in Polen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wird eine Zusammenveranlagung ohne Prüfung der Grenzen des § 1 Abs. 3 EStG und § 1a Abs. 1 Nr.2, wobei ich nur die alte Fassung gefunden habe, durchgeführt, jedoch nur bei Wohnsitz des Ehegatten innerhalb der EU.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html

Ist der erste Ehegatte nur über § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, dann verbleibt es bei der Prüfung von § 1 Abs. 3 i.V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Sie arbeitet auch dort.
Er unterliegt der deutschen Steuerpflicht, sie der polnischen.

bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte des Ehegatten, hier die polnischen, als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt
§ 32 b Abs. 1 Nr. 3 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

Schöne Grüße
C.