Hallo,
auf dem Bescheid des Finanzamtes ist immer ein Faktor zu finden (ausgedrückt durch ‚von Hundert‘), und zwar in der Zeile Splittingtabelle.
Der dadurch ermittelte Wert weicht jedoch von dem Wert der Splittingtabelle (Steuerlinks.de) ab.
Gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen?
Interessant, zumal der Wert der Steuerlinks-Tabelle exakt dem entspricht, den der Arbeitgeber abgeführt hat.
Oder versucht sich das FA ein paar Euro dazu zu verdienen? 
Danke schon mal.
Tom
Hi,
gewöhnlich sind auf Einkommensteuerbescheiden keine Faktoren oder prozentualen Steuersätze aufgeführt.
Möglich ist jedoch, dass Du z.B. aufgrund von des Bezuges von Lohnersatzleistungen ( ALG, Krankengeld… ) dem Progressionsvorbehalt unterliegst, hierbei wird ein gesonderter Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen angewendete.
Dies findet Berücksichtigung in Form eines Faktors, insoweit könnte das die Lösung sein, je nach Umfang der Lohnersatzleistungen kann die Abweichung zum Tabellentarif mehr oder weniger deutlich ausfallen.
Ciao
Bj
auf dem Bescheid des Finanzamtes ist immer ein Faktor zu
finden (ausgedrückt durch ‚von Hundert‘), und zwar in der
Zeile Splittingtabelle.
Der dadurch ermittelte Wert weicht jedoch von dem Wert der
Splittingtabelle (Steuerlinks.de) ab.
Gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen?
Interessant, zumal der Wert der Steuerlinks-Tabelle exakt dem
entspricht, den der Arbeitgeber abgeführt hat.
Oder versucht sich das FA ein paar Euro dazu zu verdienen? 
Danke schon mal.
Tom
gewöhnlich sind auf Einkommensteuerbescheiden keine Faktoren
oder prozentualen Steuersätze aufgeführt.
Möglich ist jedoch, dass Du z.B. aufgrund von des Bezuges von
Lohnersatzleistungen ( ALG, Krankengeld… ) dem
Progressionsvorbehalt unterliegst, hierbei wird ein
gesonderter Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen
angewendete.
Hi Björn,
genau das ist nicht der Fall.
Habe die Steuerschuld mit den abgeführten Steuern des AG verglichen. Stimmt 100%.
Nur durch den verwendeten Faktor kommt das FA auf einen anderen Betrag.
Es gibt nichts, was Einfluss haben könnte (Alo, Krankengeld, Vermietung oder ähnliches).
Wahrscheinlich sollte ich mir das mal vom FA erklären lassen.
Thx
Tom
Hallo Tom,
also irgendwie bleibt der Zusammenhang zwischen
Habe die Steuerschuld mit den abgeführten Steuern des AG
verglichen. Stimmt 100%.
und
Nur durch den verwendeten Faktor kommt das FA auf einen
anderen Betrag.
ziemlich vage. Ist die Steuerschuld jetzt identisch oder anders?
Versuch doch bitte, die betreffenden Zeile einschließlich der vorher gehenden und nachher folgenden Zeilen im Originaltext hier wiederzugeben. Auch, wo genau im Bescheid sie abgedruckt sind (Abrechnung? Berechnung des zu versteuernden Einkommens? Festsetzung der Steuer? Festsetzung von Vorauszahlungen?).
Der Begriff „Faktor“ steht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht auf dem Bescheid. Aber irgendetwas anderes bestimmt, mit dem man die Problemstellung auch auf Distanz erfassen kann. Bei der Anwendung von anderen Berechnungsmethoden als dem Regeltarif zur ESt (es gibt außer dem Thema „Progressionsvorbehalt“ noch andere) wird im Bescheid immer auf die Rechtsquelle verwiesen. Auch bei der Berechnung der Steuer nach § 32b EStG. Wenn irgendeine derartige Angabe benannt ist, kämen wir auch schon weiter.
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
ja, es ist dieser Progressionsvorbehalt. Hab mich ‚schlau‘ gemacht.
Bedingt durch das ALO meiner Frau muß ich nachzahlen.
Ein Trick, wie ich finde, vom FA.
Aber so ist das, besch… und besch… werden.
Fragt sich nur was zuerst eintrifft.
Danke trotzdem.
Gruß
Tom