Hallo Internetgemeinde,
bei meiner Suche nach einer Antwort zum steuerfreien Sponsoring stoße ich immer wieder auf den folgenden Abschnitt auf zahlreichen Internetseiten:
"in solcher kann immer dann angenommen werden, wenn der Verein über den Dank für die Unterstützung hinaus dem Sponsor zusätzliche Möglichkeiten der Selbstdarstellung verschafft oder gar an der Unternehmenspräsentation mitwirkt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber dann nicht vor, wenn der Verein z.B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist.
Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, des Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen. Für solche Zuwendungen des Sponsors, die bei ihm Betriebsausgaben darstellen, kann der Verein keine Zuwendungsbestätigung ausstellen."
Ich kann aber leider mit dem ersten Satz im zweiten Abschnitt nichts genaues anfangen.
Was ist mit „ohne besondere Hervorhebung“ gemeint?
Reicht da schon, dass Visitenkarten auf einer Werbetafel gleich groß sind?
Vielen Dank bereits im Voraus und an alle ein schönes Wochenende!