Sponsoringbeitrag nicht bezahlt

Nehmen wir an, Person A, Student, vermietet auf einem Event Flächen für Werbebanner, weil sich das Event sonst nicht rechnet. Einnahmen hat er sonst keine. Person B mietet per Fax 2 solcher Flächen für zusammen 1.200 EUR an, erscheint dann aber nicht zum Event. Weil Person A mit den Einnahmen bereits kalkuliert und eine Soundanlage dafür geliehen hatte, besteht er natürlich auf die Zahlung des Geldes, was ihm B später auch mehrfach telefonisch zusichert. 3 Monate später ist immer noch kein Geld eingetroffen, B reagiert weder auf Briefe noch auf Anrufe und A sitzt auf den Kosten.

Kann A nun den Sponsoringbeitrag anwaltlich von B einfordern (z.B. Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten -> A hätte die Soundanlage ohne die schriftliche Bannerbuchung nie bestellt)? Wenn ja, wer zahlt die Anwaltskosten, die A entstehen, er sich aber als Student nicht würde leisten können?

Viele Grüße und weiterhin frohe Weihnachten,

Matthias

Hallo Mathias

Kann A nun den Sponsoringbeitrag anwaltlich von B einfordern
(z.B. Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher
Pflichten -> A hätte die Soundanlage ohne die schriftliche
Bannerbuchung nie bestellt)? Wenn ja, wer zahlt die
Anwaltskosten, die A entstehen, er sich aber als Student nicht
würde leisten können?

Ja, der Student müsste zunächst für die Anwaltkosten aufkommen.

Vielleicht hilft’s ja zuerst mal richtig zu mahnen. Ihr habt doch in
Deutschland diese Mahnbescheide?

Auch frohes Fest
Heinz

Vielleicht hilft’s ja zuerst mal richtig zu mahnen. Ihr habt
doch in
Deutschland diese Mahnbescheide?

B hat mehrfach versprochen, den Betrag endlich zu überweisen, ich denke, da bedarf es keiner Mahnung mehr.

A wird wohl kommende Woche zum Anwalt gehen. :wink:

Hallo
hier ist das gerichtliche Mahnverfahren gemeint, das sehr ausführlich
in http://www.mahnverfahren.nrw.de/service/brosch/brosc…
beschrieben ist.

Kurz gesagt mußt du ein Formular ausfüllen, über ein Mahngericht dem Schuldner zustellen lassen, wenn dieser der Forderung nicht widerspricht bekommst du einen Titel, mit dem du einen Gerichtsvollzieher zum Pfänden losschicken kannst.

Das ganze Verfahren macht auch jeder Anwalt für dich…und wenn beim Schuldner was zu holen ist, ist das der einfachere Weg; ansonsten kann es dir passieren, das du noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn du zwAr den Titel bekommst aber der Schuldner nicht zahlen kann.

Gruß n.

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