Hallo Rechtskundige!
Wäre im Mietvertrag eines Wohnheims für Studenten eine Klausel enthalten, nach der spontane Wohnungsdurchsuchungen (zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Ankündigung) durch einen Eigentümer erlaubt sind, überhaupt rechtsgültig, bzw. könnte ein potentieller Mieter eine Änderung des Vertrages verlangen, nachdem er schon unterschrieben hat/bevor er unterschreibt?
Und: wäre es zulässig, Strom-/Wasser-/Hizungsverbrauch mehrerer Parteien in einem Wohnheim - an einem Zähler abgelesen - einfach durch die Anzahl der Parteien zu dividieren und dann zu kassieren?
MfG,
Jimmy
Hallo,
ein Eigentümer einer privat vermieteten Wohnung hat kein Recht - selbst wenn es vereinbart wäre - zu jeder Tages- und Nachtzeit Kontrollen unangemeldet vorzunehmen.
Ob und wieweit in einem Studentenwohnheim Kontrollen erlaubt sind, ist in der Regel über die Institution geregelt, die vermietet. Hier muss man sich vor Ort bei der Vertretung der Studenten informieren. Dort sind auch die Formen der Abrechnungen geregelt. Dieser Bereich entzieht sich weitgehend dem Mietrecht.
Gruss Günter
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Hallo Rechtskundige!
Wäre im Mietvertrag eines Wohnheims für Studenten eine Klausel
enthalten, nach der spontane Wohnungsdurchsuchungen (zu jeder
Tages- und Nachtzeit ohne Ankündigung) durch einen Eigentümer
erlaubt sind, überhaupt rechtsgültig, bzw. könnte ein
potentieller Mieter eine Änderung des Vertrages verlangen,
nachdem er schon unterschrieben hat/bevor er unterschreibt?
Hi
nach meinem dafürhalten ungültig, laut Mietrecht hat ein Vermieter zwar das Recht zur Besichtigung, wohlgemerkt Besichtigung und nicht Durchsuchung, aber erst mach vorheriger Anmeldung!!! Staatsgewalt kommt eh nur mit Durchsuchungsbefehl unterschrieben von einem Richter 
Und: wäre es zulässig, Strom-/Wasser-/Hizungsverbrauch
mehrerer Parteien in einem Wohnheim - an einem Zähler
abgelesen - einfach durch die Anzahl der Parteien zu
dividieren und dann zu kassieren?
das dürfte rechtmässig sein, es wird ja wohl nicht jedes Zimmer mit eigenen Zählern ausgerüstet werden können
LG
Mikesch
Hallo Rechtskundige!
Wäre im Mietvertrag eines Wohnheims für Studenten eine Klausel
enthalten, nach der spontane Wohnungsdurchsuchungen (zu jeder
Tages- und Nachtzeit ohne Ankündigung) durch einen Eigentümer
erlaubt sind, überhaupt rechtsgültig, bzw. könnte ein
potentieller Mieter eine Änderung des Vertrages verlangen,
nachdem er schon unterschrieben hat/bevor er unterschreibt?Hi
nach meinem dafürhalten ungültig, laut Mietrecht hat ein
Vermieter zwar das Recht zur Besichtigung, wohlgemerkt
Besichtigung und nicht Durchsuchung, aber erst mach vorheriger
Anmeldung!!! Staatsgewalt kommt eh nur mit Durchsuchungsbefehl
unterschrieben von einem Richter
Hallo,
Achtung, hier handelt es sich um ein Studentenwohnheim. Für diese Wohnungen besteht kein Kündigungsschutz. Auch kann der Betreiber eigene Hausregeln erlassen. Die Wohnungen sind einzig und allein dem studentischen Wohnen gewidmet. Allerdings kann eine Vereinbarung, dass plötzliche Kontrollen erlaubt sind, je nach Art und Umfang sich als sittenwidrig herausstellen. Da solche Hausordnungen und Mietverträge meist über die Stundentenvertretung an der UNI abgesegnet ist, sollte man sich dort erkunden, welche Regeln und warum und für welche Fälle aufgestellt wurden.
Und: wäre es zulässig, Strom-/Wasser-/Hizungsverbrauch
mehrerer Parteien in einem Wohnheim - an einem Zähler
abgelesen - einfach durch die Anzahl der Parteien zu
dividieren und dann zu kassieren?das dürfte rechtmässig sein, es wird ja wohl nicht jedes
Zimmer mit eigenen Zählern ausgerüstet werden können
richtig.
Gruss Günter
Vielen Dank für Eure Antworten!