Da ist was dran, aber wenn wir schon so ins Detail gehen:
Für Boote mit Motoren : 5 PS ist ein Führerschein erforderlich, unabhängig davon, ob der Motor benutzt wird oder nicht.
Also auch wenn Du nur segelst, Motor vorhanden =: Führershein = Pflicht.
Bodensee: Motor : 5 PS =: Bodenseeschifferpatent A erforderlich
Segelfläche : 12 qm =: Bodenseeschifferpatent D erforderlich
Beides vorhanden =: beide Patente erforderlich!
Der Sportbootführerschein Binnen ersetzt das Bodenseeschifferpatent nicht, allerdings kann man sich bei den zuständigen Landratsämtern eine Ausnahmegenehmigung besorgen (Voraussetzung: Nachweis des Besitzes des Sportführerschein Binnen). Diese Ausnahmegenehmigung gilt 4 Wochen, man kann sie max. einmal pro Jahr erhalten, sie ist rechtzeitgig vor dem Törn formgerecht zu beantragen und kostet DM 40,- + Spesen.
Meine Anfrage bei St. Bürökratius, warum meine Qualifikation mit dem Sportbootführerschein Binnen für 4 Wochen Segeln ausreicht, aber in der 5. Woche dann wohl die erhebliche Gefahr besteht, daß ich absaufe, blieb bisher unbeantwortet.
Auch für die Berliner Gewässer gilt eine
spezielle Regelung, die ich aber nicht im Detail kenne.
gruß
Werner
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