'Sportgerichtsbarkeit' vor Bundesrecht?

Hallo, heute habe ich gelesen, das Jan Ulrich evtl. eine Radfahrlizenz in Österreich erhält. Der österreichische Radfahrbund sagte in etwa: Bei uns gilt erstmal die Unschuldsvermutung, daher bekäme Ulrich auf Antrag eine Lizenz. Aber eigentlich gilt die Unschuldsvermutung ja auch bei uns, warum dürfen die bei uns dann sagen, es reicht schon, wenn jemand des Dopings verdächtig ist, um ihm keine Lizenz zu geben? Hätte Ulrich nicht das Recht auf eine Lizenz auch bei uns?

Danke in voraus
Armin

Hallo,

Hallo, heute habe ich gelesen, das Jan Ulrich evtl. eine
Radfahrlizenz in Österreich erhält. Der österreichische
Radfahrbund sagte in etwa: Bei uns gilt erstmal die
Unschuldsvermutung, daher bekäme Ulrich auf Antrag eine
Lizenz. Aber eigentlich gilt die Unschuldsvermutung ja auch
bei uns, warum dürfen die bei uns dann sagen, es reicht schon,
wenn jemand des Dopings verdächtig ist, um ihm keine Lizenz zu
geben? Hätte Ulrich nicht das Recht auf eine Lizenz auch bei
uns?

das Bundesrecht hat mit der ganzen Veranstaltung nichts zu tun, weil es sich um Vereins- bzw. Verbandsinterna handelt. Im übrigen hat Ullrich selbst seinen Austritt aus dem Schweizerischen (!) Radsportverband erklärt.

Gruß,
Christian