Ein Sportstudio (Geschäftsform GbR) bucht *vor Vertragsbeginn*
schon Pfandgebühren für eine noch nicht an den Kunden
ausgehändigte Mitgliedskarte ab.
Ist das wirklich so, oder wurde der Vertrag nicht doch schon
unterschrieben?
= Der Vertrag wurde im Vorfeld unterzeichnet mit einem Vertragsbeginn in Zukunft.
In Folge des Widerrufsschreibens (für den Vertrag) welches
noch vor Vertragsbeginn
Widerrufen kann man einen Vertrag nur, wenn er schon
unterzeichnet wurde. Du beziehst dich vermutlich auf eine auf
später verschobene Berechtigung, im Sportstudio Sport zu
treiben.
Warum musste eigentlich eine Rücklastschrift veranlasst
werden? Diese kostenträchtige Maßnahme ist doch vermeidbar,
wenn man die Gegenseite um eine Rücküberweisung bittet.
= Die Rücklastschrift wurde auf Grund der Annahme durch den Vertragspartner (Kunde),einer ungerechtfertigten Abbuchung vor Vertragsbeginn getätigt.
an das Studio geschickt wurde kommt
eine Email in der die Rede von „Stornokosten“ in Höhe von 6
Euro ist!
Jetzt komme ich nicht mehr mit. Es geht hier doch nicht um
Kosten für eine Rücklastschrift, sondern um solche für den
Widerruf des Vertrages. Oder nicht? Was genau steht denn da?
= Es geht hier um die Gebühren für die Rücklastschrift und die für die GbR dadurch angeblich entstandenen Kosten.
Und: hat eine GbR ebnfalls AGB’s da sie als nichtkaufmännische
Gesellschaft keine Firma im eigentlichen Sinne ist?
Eine Firma im „eigentlichen Sinne“ ist kein Unternehmen, denn
eine Firma im „eigentlichen Sinne“ ist nur der Name eines
Kaufmanns, § 17 Abs. 1 HGB. Du willst vermutlich sagen, dass
eine GbR kein Kaufmann ist und auch § 6 HGB nicht gilt. Stimmt
- hat aber mit AGB nichts zu tun. Jedermann kann AGB
aufstellen, und niemand muss es.
Levay
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-Wenn die GbR nun eine AGB hat und in dieser eine für Rücklastschriftgebühren entsprechende Klausel vorhanden ist, muss diese gezahlt werden bzw. darf die GbR diese erheben?
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-Ist es richtig, dass eine Email keine gültige Form der Rechnungsstellung sowie Widerrufsbestätigung ist?
-Wenn ja. Ist die GbR verpflichtet dem Vertragspartner eine schriftliche Widerrufsbestätigung sowie Rechnung zukommen zu lassen?
Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe
Ps: Ich hab absolut keine Ahnung von Paragraphen und Gesetzestexten, diese würden mir also nur geringfügig weiterhelfen.