Hallo, ich habe mir bei einem Fussballspiel das Schienbein gebrochen und die Bänder gerissen, bin über den Verein versichert. Jetzt sagen die das ich nur Anspruch bei Invalidität oder Tot habe, zum Glück ist beides nicht der Fall.
Aber für Verdienstausfall und Fahrten zum Krankenhaus oder Schmerzensgeld habe ich keine Ansprüche.
Kann das sein ?
Oder wie kann ich sonst noch Ansprüche geltend machen
Danek
hallo Stephan,
das kann Dir keiner beantworten. Das musst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Lass Dir die vom Verein geben. Dazu sind sie verpflichtet.
Schmerzensgeld wirst Du auf alle Fälle nicht erhalten.
Übrigens zählt Fußball zu gefährlichsten Sportart…lt. Statistik.
Grüße
Raimund
Hallo Stefan,
die Sporthilfe (Sportversicherung des Landessportbundes) sichert tatsächlich nur Invaliditätsschäden ab. Der Rest ist Dein Privat"vergnügen", sofern der Verein nicht eine zuätzliche Unfallversicherung abgeschlossen hat (ist aber scheinbar nicht der Fall). Ich bin kein Mediziner, aber bei einem gebrochenen Schienbein würde ich Langfristschäden nicht ausschließen, deshalb den Unfall vorsorglich der Sporthilfe melden
Von wem erwartest Du darüber hinaus etwas? DU hast bei der Ausübung DEINES Hobbys einen Unfall erlitten - wieso sollen Andere dafür aufkommen, wenn DU nicht selbst vorgesorgt hast? Die immer mehr um sich greifende Untugend, aus Unfällen Kohle machen zu wollen, nervt mich ungemein. Dies gilt auch und insbesondere für die Frage nach Schmerzensgeld (sofern nicht ein Gegenspieler Dich bewusst verletzt hat).
Dennoch gute Besserung.
wolle