Sportwetten in Hessen

Guten Tag,
ich bin Kunde bei Interwetten, einem Sportwettenanbieter im Internet mit Sitz in Malta. Laut dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist folgendes nicht erlaubt:

  1. Aufgrund einer Anordnung der Polizeibehörde, die für unmittelbar praktisch anwendbar erklärt wurde, dürfen wir unsere Angebote im Bundesland Hessen vorübergehend weder anbieten, durchführen noch bewerben. Unsere Lizenz wird von den Behörden des Bundeslandes Hessen nicht anerkannt. Laut den hessischen Behörden sind die Angebote auf unserer Internetseite aus dem oben genannten Grund im Bundesland Hessen nicht gültig. Laut den hessischen Behörden ist die Teilnahme an unseren Angeboten aus dem oben genannten Grund seitens des Bundeslandes Hessen verboten. Aktuell müssen wir die Annahme und Durchführung von Wetten, die aus dem Bundesland Hessen in Auftrag gegeben werden, und die Auszahlung von Gewinnen für in Hessen platzierte Wetten ablehnen. Wir bitten Sie um Verständnis. Wenn Sie sich nicht in Hessen befinden, können Sie unsere Angebote uneingeschränkt nutzen. Dabei spielen weder Ihr Wohnort noch Ihr dauerhafter Wohnsitz eine Rolle, sondern der Ort, an dem Sie sich befinden, wenn Sie unsere Angebote nutzen. Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Teilnahme dementsprechend abgeändert. Wir betrachten den Beschluss als rechtswidrig. Eine solche Anordnung stellt einen Verstoß gegen das deutsche Verfassungsrecht und gegen europäisches Recht dar. Daher haben wir rechtliche Schritte gegen die Anordnung eingeleitet.

Der Link dazu:
https://www.interwetten.de/de/Common/CMS/CMS.aspx?ty…


Ich habe mich mit meiner Wohnadresse angemeldet, die in Hessen liegt.
Zudem verlangte Interwetten eine Kopie des Personalausweises, welches zudem bestätigte das ich ein Kunde aus Hessen bin.
Trotzdem war es für mich möglich Wetten abzuschließen (in Hessen) und auch Geld auf mein Konto, befindlich auf einer hessischen Bank auszuzahlen.

Nun die Frage, müssten nicht alle abgeschlossenen Wetten ungültig sein?


Ist Interwetten rechtlich haftbar. Sollte ich das Unternehmen selbst auf diese Problemstellung anschreiben?
Bin ich rechtlich haftbar, da ich Wetten abgeschloßen habe?

Ich bitte nun um eine erste Einschätzung ohne größeren Zeitaufwand Ihrer Seits!

Vielen Dank

solang du verlierst passt des schon^^
ne ernsthaft…wenn keiner petzt passiert garnix,denn noch dürfen nicht alle Konten wegen sowas kontroliert werden!!

aber richtig…eigentlich sind deine Wetten ungültig…da aber der Anbieter ziemlich klar sagt ,dass des alles quatsch für ihn ist…

kannst die ja fragen was der Prozess ergeben hat^^

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/ge…

der Grund weshalb es wohl geht^^

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/strategie/ge…

der Grund weshalb es wohl geht^^

Das trifft aber auf den Fragesteller nicht zu, weil es hier um technische Fragen der Verfügungsdurchsetzung und somit einen anderen Sachverhalt geht.

Die Vermittlung von Sportwetten mit maltesischen, wie es einer der Standartfälle ist, oder anderen Anbietern ist nach wie vor in Hessen nach dem Lotterie Staatsvertrag verboten. Das sieht auch der VGH Kassel nicht anders.

Die derzeit aktuelle Frage ist lediglich, ob der Staatsvertrag mit EU-Recht konform ist. Das VG Gießen hat eine entsprechende Vorlage an den EuGH letztes Jahr getätigt und unsere Kammer, die u.a. für Sportwetten zuständig ist, hat daher wie alle anderen hessischen Gerichte auch, sämtliche Hauptsacheverfahren gegen Untersagungsverfügungen an die Wettanbieter, bzw. -Vermittler bis zu dessen Entscheidung voraussichtlich im Sommer ausgesetzt.

Eine andere Frage sind die Eilverfarhen im einstweiligen Rechtsschutz. Da hier eine EU-Konformtität nicht durch Vorlage an den EuGH geprüft und somit keine abschließende rechtliche Klärung erfolgen kann, wird hier nach Interessenabwägung und voraussichtlichem Hauptsacheerfolg entschieden. Das wiederum ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Während wir in Hessen alle Eilanträge ablehnen, jedenfalls soweit diese sich auf die Ungültigkeit des Staatsvertrages berufen, da wir von der EU-Konformität des Vertrages ausgehen, was der VGH Kassel bestätigt, sehen das zB. die bayrischen Verwaltungsgerichte anders, bzw. ungewisser. Auf eine solche Entscheidung des VGH München bezieht sich auch der obige Artikel.

Gruß
Dea

" Ein Gericht hat das Verbot von Internet-Sportwetten von Bwin in Hessen aufgehoben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe letztinstanzlich entschieden"

hessen nicht Bayern

Begründung,weil i-net…
der gefragte Fall auch…

also wo soll da der Unterschied sein??

Ich hatte mich zu dem Unterschied zwischen dem genannten Urteil des Hessischen Verwaltungsegrichtshofs und dem Fall des Fragestellers sowie der jeweiligen Rechtsprechung in Hessen und Bayern (da der Artikel auch den VGH München erwähnte) eindeutig ausgedrückt. Man muss es nur lesen.

Hätten Sie etwas freundlicher hinsichtlich des Grundes für den Unterschied zwischen der hessischen Entscheidung, auf die sich der Artikel bezieht, und der allgemeinen Rechtslage zu Lotterievermittlungen in Hessen, bzw. Bayern nachgefragt, hätte ich Ihnen die entscheidenden Passagen des Urteils des VGH Kassel hier gepostet.

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1 Like

Hallo,
danke für Ihre Anteilname.

Wie erwähnt bin ich bei diesem Sportanbieter noch immer Kunde, wobei ich seit Wochen keine Kontobewegungen dort zu verzeichnen habe.
Sind nun vergangene abgeschlossene Wetten als ungültig anzusehen?
Müsste mir der Wettanbieter das eingezahlte Geld zurückerstatten (- der Auszahlungen) und das Konto Wettkonto schließen?
Wenn ja, sollte ich das Geld einfordern oder rechtlich seitens eines Rechtsprechers vorgehen?
Oder habe ich mich selbst strafbar gemacht.(Wobei ich lediglich finanzielle einbusen zu verzeichnen habe) und sollte daher nur eine Kontoschließung fordern?

Vielen Dank ;o) im voraus!

Gruss
Christian

Ob der Vertrag nichtig ist, hängt davon ab, ob es sich bei der illegalen Glücksspielvermittlung um ein Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB handelt, das den gesamten Vertrag nichtig macht, oder nicht.

Laut dem Hessischen Innenministerium ist § 134 BGB auf illegale Glücksspielverträge anwendbar (http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6852…). Eine Recherche habe ich jetzt allerdings nicht selbst durcheführt.

Gruß
Dea