Hallo!
Für die Beschlüsse der athenischen Demokratie wurde die Formel verwendet „edoxen te boyle kai to demo“ („Rat und Volk haben beschlossen“).
Dies entspricht wörtlich der Bezeichnung für den Souverän in der Römischen Republik: senatus populusque Romanus.
Kann jemand mitteilen,
ob überliefert ist, dass eine Übernahme dieser Formel durch die Römer stattgefunden hat,
oder wo in der staatsrechtlichen Literatur zur Römischen Republik (Mommsen?) das beantwortet ist?
Dank&Gruß!
Hannes
Hi,
nicht nur die Athener, auch andere hellenistische Stadtstaaten haben m.W.n. ähnliche Formeln benutzt.
Da Athen als die erste historische Demokratie bekannt ist (und nebenbei ihre eigenen ethnischen Verwandten/Bundesgenossen ausplünderten, erpreßten, in die Sklaverei verkauften), war sie auch Vorbild für spätere Demokratien bzw. Diktaturen (im Namen des Volkes). Dennoch scheint SPQR etwas anderes zu bedeuten, da Senat (Adel) und Volk (ähnlich wie in GB Oberhaus, Unterhaus) beide gleichberechtigt souverän waren, in Athen jedoch die Ekklesia die Boule wählte.
lg O
Fehlanzeige
Hallo Hannes,
ich habe weder bei Mommsen noch in Ernst Meyers ‚Römischer Staat und Staatsgedanke‘, den ich in solchen Fragen gerne heranziehe, etwas dazu gefunden.
Freundliche Grüße,
Ralf
Hallo!
da Senat (Adel) und Volk (ähnlich wie in GB
Oberhaus, Unterhaus) beide gleichberechtigt souverän waren,
Du erlaubst, dass ich das etwas anders sehe:
Die Plebiszite (da steckt „plebs“ drin!) hatten nur nach Billigung durch des Senat Gesetzeskraft. Die Gebrüder Gracchus starben u. a. daran, dies ändern zu wollen.
Gruß!
Hannes
Hallo, Ralf!
noch in Ernst Meyers ‚Römischer
Staat und Staatsgedanke‘ […] etwas dazu gefunden.
Da habe auch ich es, und genauso vergeblich, versucht.
Hab besten Dank für deine Mühe!
Ich halte eine Abhängigkeit dennoch für sehr gut möglich. Man hat Derartiges ja auch z. B. für die Lex XII tabularum festgestellt.
Gruß!
Hannes