wenn man. z. B. wegen eines Verkehrsvergehens ein Knöllchen aus dem Ausland erhält, die dortige Landessprache aber nicht versteht:
Muss man sich dann selbst um Übersetzung bemühen, oder ist das Land, das das Knöllchen ausstellt, verpflichtet, einem den Text in verständlicher Form zukommen zu lassen?
ich habe meine Vater über Jahre beigebracht alle fremdsprachigen Faxe, Emails und Briefe zu ignorieren. Er kennt niemanden im Ausland und bekommt nur Nachrichten aus Nigeria oder ähnliches.
Er würde den Brief, egal wie offiziell er aussieht, entsorgen.
Ich denke, er wird nicht der einzige sein, der so handelt…und dann???
Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Es kann wohl kaum verlangt werden, dass man jeden Fremdsprachigen Brief (französisch, portugiesisch, türkisch etc.) erst einmal kostenpflichtig übersetzten lässt.
Und wenn man der Sprache des ausländischen Amtes nicht mächtig ist, wie erkennt man das es ein amtliches Schreiben ist?
Die Nigeria-Connection wählt auch immer nette Titel und Banken/Behörden aus
wenn man. z. B. wegen eines Verkehrsvergehens ein Knöllchen
aus dem Ausland erhält, die dortige Landessprache aber nicht
versteht
Dann ist es ja kein Wunder, dass man ein Knöllchen bekommt, wenn man den Textteil der Verkehrsschilder nicht lesen kann…Normalerweise erklärt man mit der Benutzung einer ausländischen Straße implizit, dass man in der Lage ist, die dortigen Verkehrsregelungen zu verstehen und zu befolgen.
Muss man sich dann selbst um Übersetzung bemühen, oder ist das
Land, das das Knöllchen ausstellt, verpflichtet, einem den
Text in verständlicher Form zukommen zu lassen?
Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden in jedem Land dieser Erde (einschlielich Deutschland) bearbeiten eine auf ihrem Territorium begangene Gesetzesübertretung in ihrer Landessprache. Ob sich der Täter inzwischen in sein Heimatland abgesetzt hat, spielt da für die Rechtswirksamkeit keine Rolle.
wenn man. z. B. wegen eines Verkehrsvergehens ein Knöllchen
aus dem Ausland erhält, die dortige Landessprache aber nicht
versteht:
Muss man sich dann selbst um Übersetzung bemühen, oder ist das
Land, das das Knöllchen ausstellt, verpflichtet, einem den
Text in verständlicher Form zukommen zu lassen?
Brief wegwerfen, mit dem selben Kennzeichen nicht mehr in dieses Land reisen, wenn man schon weiß, einen defitigen Verkehrsverstoß begangen zu haben.
da die Antworten, die ich bekam, sich widersprachen, habe ich beim ADAC nachgefragt. Die Antwort lautet:
" Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale.
Das Schreiben muss grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst sein. Sofern Sie das spanische Schreiben nicht verstehen, stellt dies ein absolutes Vollstreckungshindernis in Deutschland dar. Das Bußgeld könnte demnach in Deutschland nicht eingetrieben werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass Sie den gesamten Schriftverkehr aufbewahren, um später bei einer etwaigen Vollstreckung nachweisen zu können, dass der gesamte Schriftverkehr auf spanisch erfolgt ist.
Zu beachten ist zudem, dass selbst dann, wenn deutsche Behörden - aus welchem Grund auch immer - nicht vollstrecken, die nichtbezahlte Geldsanktion im Tatortland selbst eingetrieben werden kann. Hier kann es unter Umständen bereits bei der Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zu Problemen kommen. "
Grüße
Carsten
PS
ich verstehe Spanisch. Aber manchmal ist es ja von Vorteil, sich dumm zu stellen.
da die Antworten, die ich bekam, sich widersprachen, habe ich
beim ADAC nachgefragt.
Lautete die Frage da auch „Muss man sich dann selbst um Übersetzung bemühen, oder ist das Land, das das Knöllchen ausstellt, verpflichtet, einem den Text in verständlicher Form zukommen zu lassen?“
Die Antwort darauf ist nämlich nach alldem „weder-noch“.
PS
ich verstehe Spanisch. Aber manchmal ist es ja von Vorteil,
sich dumm zu stellen.
Ob einem das zum Vorteil gereicht, entscheidet sich, wie der ADAC richtig schreibt, beim nächsten Versuch der Wiedereinreise nach Spanien vor Ablauf der dortigen Verjährung von vier Jahren.