Unsere Tochter ist fünf und besucht seit diesem Sommer einen Sprachheilkindergarten. Beginnend mit den Herbstferien haben wir seitens der Krankenkasse zusätzlich eine stationäre Sprachheilkur (4 Wochen) genehmigt bekommen.
Der Kindergarten ist damit nicht einverstanden und stellt uns nun vor die Wahl: Entweder das eine oder das andere. Sollten wir die Sprachheilkur besuchen, wird unsere Tochter aus dem Kindergarten ausgeschlossen. Rechtliche Grundlagen dazu haben wir nicht genannt bekommen.
Wie sollten wir vorgehen? Vielen Dank.
Hallo
ist das ein Staatlicher Kindergarten? Dann einen Widerspruch einlegen und entsprechend begründen (mit Hilfe eures behandelnden Arztes) z.B. dass für eure Tochter eben BEIDES notwendig ist, die beide Maßnahmen sich gegenseitig ergänzen und zum erwünschten Erfolg führen werden
Gruß H.