Guten Tag lieber Experte,
ich möchte nebenberuflich freiberuflich als Texter und Übersetzer arbeiten.
Zwar spreche ich fliessend und verhandlungssicher Englisch, habe aber keine offiziellen Diplome. Deshalb wollte ich zuerst als Texter anfangen und die Dienste nach Ablegung des Cambridge CPE-Zertifikates auf Übersetzungen ausdehnen (um die Beherrschung der Sprache offizielle nachweisen zu können). Meine Frage: Könnte ich einen Vorbereitungskurs zur Ablegung des Zertifikats CPE (Sprachreise) als Sonderausgaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geltend machen, auch wenn ich dadurch im laufenden Jahr Verluste haben werde, da ich vermute, dass das Geschäft am Anfang ohne Kunden schleppend anlaufen wird?
Vielen Dank!
Sanja
Hallo Sanja,
alles, was dem beruflichen Fortkommen dient, ist absetzbar - man muss es nur begründen können. Wenn ein Arzt angibt, sich gerne irgendwann als Töpfer zu versuchen, wird das Finanzamt womöglich nicht so großzügig vorgehen. Wenn Du in einem ähnlichen Bereich arbeitest, dann ist es überhaupt kein Problem! Solltest Du derzeit womöglich sogar angestellt sein, hättest Du u.U. sogar Anrecht auf Bildungsurlaub - also gleich doppelte Vorzüge.
Bevor Du allerdings losfliegts, solltest Du das FA mal fragen, ob es Kenntnis von Deinen beruflichen Plänen erlangen möchte - zwecks Registrierung zur USt-Anmeldung. Dann kannst Du nämlich auch die USt auf die Reise absetzen und steuerliche Verluste „vorschreiben“, also ins nächste Jahr übertragen lassen, wenn im laufenden JAhr nicht genügend Einküfte anfallen.
Ach so: der beste Berater in Steuerfragen ist übrigens ein Steuerberater Ich kann nämlich leider keine Gewähr für diese Auskünfte geben. Ich hoffe, das kannst Du verstehen.
Viel Erfolg,
Markus
Ich denke, diese Frage sollten Sie an einen Steuerberater(in) schicken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was Sie vorhaben, funktioniert - aber ich weiß es nicht.
Gruß.
Liebe Sanja,
Du brauchst einen Steuerexperten!
Nur ganz grob:
Entweder Du bist bereits vor dem Kurs selbstständig, dann dürfte das Ganze recht problemlos als Betriebsausgaben durchgehen.
Oder Du bist noch angestellt, dann unterscheidet das Steuerrecht meines Wissens nach zwischen Bildung in einem ausgeübten Beruf und Bildung in einem nicht ausgeübten Beruf.
Frag’ mich aber bitte nicht, unter welche Kategorie die jeweils fallen und mit welchen Pausch- und Höchstbeträgen Du jeweils zu kämpfen hast.
Als Rat ins Blaue hinein: nicht so zimperlich sein und mit Beidem sofort selbstständig anfangen. Ehrliche Reklame machen und sehen, ob die Kunden auf Deine Übersetzungen anspringen. Vermutlich ja. Dann sollten Kurse in jedem Fall Betriebsausgaben sein - ohne Pauschbeträge und ohne Höchstbeträge.
Verluste in den ersten beiden Betriebsjahren sind meines Wissens normal.
Soweit mein ganz allgemein gehaltener Rat in Steuersachen. Bitte mit qualifiziertem Fachmann sprechen, schon weil ich hier laut Stuerberatungsgesetz gar nix sagen dürfte, selbst wenn ich’s wüsste.
Joachim
Vielen herzlichen Dank!