Sprachkurs für Ausländer vonnöten?

Hallo,

ein Bekannter hat zur Zeit Probleme seine Frau nach Deutschland einladen zu können da sie einen Sprachkurs noch nicht besucht hat.

Beim googeln fand ich Folgendes zum Thema „Sprachkurs“:

http://www.phildreams.de/blog/?cat=4

Ich dachte das sei erst Pflicht wenn man bereits in Deutschland IST.

Ansonsten erinnert mich das etwas an die „Asylpolitik“ vor ein paar Jahren:wink:

Liebe Grüße,

Ralf

Deutschkurse – eine Integrationsmassnahme

Hallo, Ralf

Die Deutschkurse für Fremdsprachige sind eine anerkannte
Integrationsmassnahme.

Ich habe solche Kurse während vier Jahren erteilt. Die
Kursteilnehmer/innen waren sehr interessiert und lernten fleissig. Ihre
Chancen bei Stellenbewerbungen verbesserten sich.

Gruss
Adam

Servus,

dieses sagt das Aufenthaltsgesetz dazu:

http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/__30.html

Wenn man (einfache) Sprachkompetenz nachweisen kann, ist es unerheblich, wie diese erworben worden ist.

Deinen Vergleich mit Asylpolitik habe ich nicht verstanden. Wie schön es ist, in einem Land zu sein, dessen Sprache man nicht einmal rudimentär beherrscht, wird der treusorgende Ehegatte besser wissen…

Schöne Grüße

MM

Hallo…

Meine Eltern sind 1966 nach Deutschland gekommen und haben als allererstes einen Deutschkurs gemacht…

Ich finde es wichtig dass man die Sprache des Landes in dem man wohnt beherrscht! Denn ich begegne Landsleuten die z.B. zum Arzt gehen und dann herauskommen und nichts verstanden haben! Dann werde ich gefragt was der wohl gemeint haben will (ich arbeite in einer Apotheke) und das ist ja nicht Sinn der Sache!

Es ist einfach wichtig für eine bessere Lebensqualität! Denn man verlangt ja nicht dass die Kultur aufgegeben wird…

Gruss Firdevsii

Hallo,

es geht nicht darum daß man die Kurse macht wenn man bereits in Deutschland IST.

Es geht darum daß anscheinend die Familienzusammenführung nicht vollzogen werden kann SOLANGE man den Sprachkurs im HERKUNFTSLAND
nicht gemacht hat.

Liebe Grüße,

Ralf

Hi,

in deinem Link geht es um den Nachzug des Ehegatten eines Ausländers.

Mich interessiert allerdings mehr der Nachzug des ausländischen Ehegatten(in) eines Deutschen (einer Deutschen):wink:

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo,

es geht nicht darum daß man die Kurse macht wenn man bereits in :smiley:eutschland IST.

Es geht darum daß anscheinend die Familienzusammenführung
nicht vollzogen werden kann SOLANGE man den Sprachkurs im
HERKUNFTSLAND nicht gemacht hat.

Bis vor einem halben Jahr brauchte man überhaupt keine Deutschkenntnisse, um als Ehepartner in D. zu leben. Da kenne ich einige Leute, die leben schon 5 Jahre hier und können fast kein Wort Deutsch. Jetzt sieht es aber anders aus, am 06.07.2007 wurden Änderungen im Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht beschlossen. Die Änderung sieht auch vor, dass die zureisewilligen Partner vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Ob jetzt unbedingt mit einem Kurs oder nur mit einer Prüfung, weiß ich nicht, aber man braucht irgendein Zertifikat aus dem Herkunftsland bevor man einreisen darf.

Gruß
Tilo

Offenbar tun dies die Leute nicht von sich aus

Hallo

Ich dachte das sei erst Pflicht wenn man bereits in Deutschland IST.

Wer in die USA einwandert, muss VORHER Englisch lernen. Offenbar
verlangt Deutschland nun auch, dass Leute, die einwandern möchten,
VORHER Deutsch lernen. Da dies nicht alle von sich aus tun, ist diese
Anforderung nachvollziehbar.

Als die Eltern mit uns Kindern vor sechzig Jahren von der Schweiz nach
Paraguay auswandern wollten, war es klar, dass wir sofort alle
begannen, Spanisch zu lernen …

Gruss
Adam

Ich habe solche Kurse während vier Jahren erteilt. Die
Kursteilnehmer/innen waren sehr interessiert und lernten
fleissig.

Hallo Adam!
Dann wirst Du ja auch mitbekommen haben, daß diese wichtigen Kurse, sofern sie staatlich gefördert wurden, im Laufe der nächsten Monate eingestellt werden (jedenfalls in Berlin), und man die Lernwilligen auf die Pflichtkurse verweist. Was sie dort lernen können ist eher fragwürdig. Das heißt doch nur, daß Integrationswillige benachteiligt werden.
Gruß - Mona

Hallo,

versuche es mit einem ganz normalen Touristenvisum.Bei mir gab es keine Probleme ( trotz vermerk im Pass"nicht für Familienzusammen-
führung"

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