Sprachkurs/Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

suche Leute die schon mal einen Sprachkurs dem Lohnsteuerjahresausgleich beigefügt hatten. Wie verfasse ich es am besten? Welche Argumente?
Für Beispiele wäre ich sehr dankbar.

Renate

Hi Renate,

wenn du eine Bescheinigung deines Arbeitgebers beifügt, ist die erste Hürde genommen.
Als zweite Hürde sollte der Sprachkurs nicht lauten: „Italienisch für Urlauber“ oder so ähnlich. Wenn er einigermaßen fachbezogen ist, ist die Anerkennung kein Problem.

Gruß

Peter

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die Mär von der AG-Bescheinigung
Hallo,

für den Abzug von Kosten für Srachreisen ist erforderlich, daß ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit gegeben ist. Den mußt Du erst einmal herstellen. Kurse, die lediglich allgemeinsprachliche Kenntisse einer gängigen Fremdsprache vermitteln, sind schon nicht abzugsfähig, wenn Du sie zu Hause belegst. Im Ausland folglich ebensowenig. Es müssen schon Spezialkenntisse sein, die Du erwirbst, z.B. Wirtschaftsenglisch.
Wenn Du das hinbekommen hast, ist Dir zumindest der Abzug der Lehrgangskosten sicher. Flug und Unterkunft aber längst noch nicht. Das hängt davon ab, wie der Auslandsaufenthalt insgesamt aussieht und wielange der tägliche Unterricht geht. Verbleibt reichlich Freizeit, sind die übrigen Kosten privat mitveranlaßt und damit nicht abzugsfähig.
Das erste Posting auf Deine Frage im Brett Fremdsprachen gibt das Musterbeispiel für eine sichere Angelegenheit wieder. Das bekommen aber nur die wenigsten hin. Hast Du lediglich den 08/15 Kurs belegt (vier, fünf Stunden täglich und allgemeinsprachlich) kannst Du soviele Bescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen wie Du willst. Die Rechtsprechung macht Dir einen Strich durch die Rechnung.

Gruß Raúl