hi harald, hallo showbee,
mein Arbeitgeber bezahlt mir einen Englischkurs.
du hast aber einen netten AG!
ist dein arbeitgeber wirklich so nett, oder findet er deine arbeit so toll, dass er dich mit einem englischkurs belohnt, oder ist dein englisch so - entschuldige, ich frage nur aus steuerlichem interesse - schlecht, dass du dich mit den überwiegend englischsprachigen kunden deines arbeitgebers nicht verständigen kannst?
Möglicherweise wertet das Finanzamt das als geldwerten
Vorteil, den ich versteuern muss.
das kommt darauf an, wie du meine obige frage beantwortest und was thema dieses sprachkurses war und wer alles an diesem sprachkurs teilgenommen hat.
Mein Arbeitgeber ist bereit,
mir zu bestätigen, dass ein evtl. steuerlicher Nachteil durch
ihn ausgeglichen wird.
also meint wohl auch dein arbeitgeber und du, dass dein sprachkurs beruflich nicht unbedingt nötig ist. als zuckerl dient er aber dazu, dich für deine beruflichen leistungen zu entlohnen und ist somit arbeitslohn, der von anfang an lohnversteuert werden muss. weis deinen arbeitgeber darauf hin, und du dürftest keine probleme mit dem finanzamt haben.
das ist aber noch lieber… im ernst, solchen schriebs willst
du aber nicht zum FA schicken, oder was? als bestätigung im
innenverhältnis arbeitnehmer und arbeitgeber okay, aber einen
dritten geht das nichts an, denn genau genommen müsste m.E.
der ausgleich des steuerlichen nachteils in geld bestehen und
geld ist immer steuerpflichtige lohn…
kein geldwerter vorteil ist die bezahlung deines arbeitslohnes nur, wenn die aufwendungen hierfür dein arbeitgeber im betrieblichen interesse trägt und die aufwendungen, wenn du sie selbst tragen müsstest, werbungskosten wären. einige urteile zu diesem thema findest du hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=sprachkurs+werbu…
viele grüße
gunnar