Sprachkurs vom Arbeitgeber

Hallo,

mein Arbeitgeber bezahlt mir einen Englischkurs. Möglicherweise wertet das Finanzamt das als geldwerten Vorteil, den ich versteuern muss. Mein Arbeitgeber ist bereit, mir zu bestätigen, dass ein evtl. steuerlicher Nachteil durch ihn ausgeglichen wird. Wie müsste man eine solche Erklärung formulieren?

Etwa so?

„Herr XY nimmt in der Zeit vom 00.00.00 bis 00.00.00 an einem Englischkurs teil. Die enstehenden Kosten werden von uns getragen. Sollte das zuständige Finanzamt der Auffassung sein, der Wert dieser Fortbildungsmaßnahme ist als Einkommen zu versteuern, werden wir den für Herrn XY entstehenden steuerlichen Nachteil durch eine Geldzahlung in Höhe der zusätzlichen Steuerlast ausgleichen. Herr XY ist nicht verpflichtet, gegen einen entsprechenden Einkommenssteuerbescheid Widerspruch einzulegen.“

Tschüs
Harald

hi harald,

mein Arbeitgeber bezahlt mir einen Englischkurs.

du hast aber einen netten AG!

Möglicherweise wertet das Finanzamt das als geldwerten
Vorteil, den ich versteuern muss. Mein Arbeitgeber ist bereit,
mir zu bestätigen, dass ein evtl. steuerlicher Nachteil durch
ihn ausgeglichen wird. Wie müsste man eine solche Erklärung
formulieren?

das ist aber noch lieber… im ernst, solchen schriebs willst du aber nicht zum FA schicken, oder was? als bestätigung im innenverhältnis arbeitnehmer und arbeitgeber okay, aber einen dritten geht das nichts an, denn genau genommen müsste m.E. der ausgleich des steuerlichen nachteils in geld bestehen und geld ist immer steuerpflichtige lohn…

Etwa so?

„Herr XY nimmt in der Zeit vom 00.00.00 bis 00.00.00 an einem
Englischkurs teil. Die enstehenden Kosten werden von uns
getragen. Sollte das zuständige Finanzamt der Auffassung sein,
der Wert dieser Fortbildungsmaßnahme ist als Einkommen zu
versteuern, werden wir den für Herrn XY entstehenden
steuerlichen Nachteil durch eine Geldzahlung in Höhe der
zusätzlichen Steuerlast ausgleichen. Herr XY ist nicht
verpflichtet, gegen einen entsprechenden
Einkommenssteuerbescheid Widerspruch einzulegen.“

nenen, lass mal. regelt das unter euch. dem FA teilst du nix mit. wie erfahren die denn vom kurs? willst du das denen noch mitteilen?

im üblichen wird das FA m.E. nur drauf kommen, wenn sie beim AG eine prüfung machen und dort erfahren, dass er für dich was bezahlt hat.

als papier zwischen AG und AN würde ich höchstens machen:

„hiermit verpflichtet sich der AG (…) den möglichen steuerlichen und sv-rechtlichen nachteil, den unser mitarbeiter (…) durch die teilnahme am kurs (…) erfährt finanziell auszugleichen.“

punkt aus basta!

gruss

vom showbee

Hi

du hast aber einen netten AG!

das stimmt

das ist aber noch lieber… im ernst, solchen schriebs willst
du aber nicht zum FA schicken, oder was? als bestätigung im
innenverhältnis arbeitnehmer und arbeitgeber okay, aber einen
dritten geht das nichts an, denn genau genommen müsste m.E.
der ausgleich des steuerlichen nachteils in geld bestehen und
geld ist immer steuerpflichtige lohn…

Nein, das möchte ich nicht zum FA schicken. Hier eine Geschichte. Ich hab mal bei einem anderen AG eine Reise als „Belohnung“ bekommen. Nachdem ich gekündigt hatte, bekam ich Post vom FA mit der Frage, warum ich die Reise nicht versteuert hätte. Ich musste Steuern nachzahlen, daher nun meine Vorsicht.

Etwa so?

„Herr XY nimmt in der Zeit vom 00.00.00 bis 00.00.00 an einem
Englischkurs teil. Die enstehenden Kosten werden von uns
getragen. Sollte das zuständige Finanzamt der Auffassung sein,
der Wert dieser Fortbildungsmaßnahme ist als Einkommen zu
versteuern, werden wir den für Herrn XY entstehenden
steuerlichen Nachteil durch eine Geldzahlung in Höhe der
zusätzlichen Steuerlast ausgleichen. Herr XY ist nicht
verpflichtet, gegen einen entsprechenden
Einkommenssteuerbescheid Widerspruch einzulegen.“

nenen, lass mal. regelt das unter euch. dem FA teilst du nix
mit. wie erfahren die denn vom kurs? willst du das denen noch
mitteilen?

im üblichen wird das FA m.E. nur drauf kommen, wenn sie beim
AG eine prüfung machen und dort erfahren, dass er für dich was
bezahlt hat.

das ist ja nicht so unwahrscheinlich, ich arbeite bei einer Bank

als papier zwischen AG und AN würde ich höchstens machen:

„hiermit verpflichtet sich der AG (…) den möglichen
steuerlichen und sv-rechtlichen nachteil, den unser
mitarbeiter (…) durch die teilnahme am kurs (…) erfährt
finanziell auszugleichen.“

Danke für die Tipps

Tschüs
Harald

hi harald, hallo showbee,

mein Arbeitgeber bezahlt mir einen Englischkurs.

du hast aber einen netten AG!

ist dein arbeitgeber wirklich so nett, oder findet er deine arbeit so toll, dass er dich mit einem englischkurs belohnt, oder ist dein englisch so - entschuldige, ich frage nur aus steuerlichem interesse - schlecht, dass du dich mit den überwiegend englischsprachigen kunden deines arbeitgebers nicht verständigen kannst?

Möglicherweise wertet das Finanzamt das als geldwerten
Vorteil, den ich versteuern muss.

das kommt darauf an, wie du meine obige frage beantwortest und was thema dieses sprachkurses war und wer alles an diesem sprachkurs teilgenommen hat.

Mein Arbeitgeber ist bereit,

mir zu bestätigen, dass ein evtl. steuerlicher Nachteil durch
ihn ausgeglichen wird.

also meint wohl auch dein arbeitgeber und du, dass dein sprachkurs beruflich nicht unbedingt nötig ist. als zuckerl dient er aber dazu, dich für deine beruflichen leistungen zu entlohnen und ist somit arbeitslohn, der von anfang an lohnversteuert werden muss. weis deinen arbeitgeber darauf hin, und du dürftest keine probleme mit dem finanzamt haben.

das ist aber noch lieber… im ernst, solchen schriebs willst
du aber nicht zum FA schicken, oder was? als bestätigung im
innenverhältnis arbeitnehmer und arbeitgeber okay, aber einen
dritten geht das nichts an, denn genau genommen müsste m.E.
der ausgleich des steuerlichen nachteils in geld bestehen und
geld ist immer steuerpflichtige lohn…

kein geldwerter vorteil ist die bezahlung deines arbeitslohnes nur, wenn die aufwendungen hierfür dein arbeitgeber im betrieblichen interesse trägt und die aufwendungen, wenn du sie selbst tragen müsstest, werbungskosten wären. einige urteile zu diesem thema findest du hier: http://www.google.de/search?hl=de&q=sprachkurs+werbu…

viele grüße
gunnar