Hi zusammen,
wer weiss, was die vorraussetzungen sind?
war schon mal beim AA, die meinten, das eine Absage mit entsprechender Begründung eines zukünftigen Arbeitgebers nötig wäre…
mittlerweile habe ich derer 3…
als ich jetzt zum Arbeitsamt ging, teilte man mir mit, das ich vom letzten Arbeitgeber ne Bescheinigung brauche, aus der hervorgeht, dass ich dort die Fremdsprache häufig verwendete? klingt für mich mal vollens nach nonsens, denn wenn ich die dort sprach, werde ich wohl kaum nen Kurs brauchen…
vielleicht gibts hier irgendwas aus dem gesetz?
viele Grüße
terror
hallo terror,
wie du im brett "jobs & karriese schreibst, handelt es sich um einen aufbaukurs. wieso ist es dann nonsense, dass man wissen möchte, ob du schon kenntnisse hast? ist doch dann eher sinnvoll, dass man das hinterfragt, damit man dir nicht den falschen kurs finanziert… oder seh ich das jetzt falsch?
es gibt wohl keine möglichkeit deinen ehemaligen arbeitgeber dazu zu zwingen dir das zu bestätigen.
an deiner stelle würde ich mit dem arbeitsberater sprechen, ob es denn nicht möglich wäre bei dem bildungsträger eine art „einstufungstest“ (das machen die überlicherweise vorher) zu machen, damit die dir vielleicht deinen momentan kenntnisstand bestätigen können.
regards bianca
kann man den arbeitgeber nicht dazu zwingen?
mmh, das AA weigert sich mit mir einen kenntnistest durchzuführen, weil sie die notwendigkeit eines sprachkurses erst sehen, wenn sie das bestätigungschreiben des AG haben…
mmh, das AA weigert sich mit mir einen kenntnistest
durchzuführen, weil sie die notwendigkeit eines sprachkurses
erst sehen, wenn sie das bestätigungschreiben des AG haben…
Kann ich gut nachvollziehen. Da ich lange mit dem AA zusammengarbeitet habe weiss ich, für was für einen Blödsinn von Kursen da Geld rausgeworfen wird. Mindestens die Hälfe dieser Kurse bringen weder dem, der sie macht noch dem AA wirklich einen Votrteil. Reine Verschwendung von Geldern.