Sprachlehrerin - Rentenversicherung

Wie ich heute erfahren habe ( bei der Eintragung von Kindererziehungstzeiten) bin ich als selbständige Lehrerin ( Honorarvertrag bei einer kirchlichen Einrichtung) rentenversicherungspflichtig.

Nun ist es aber so, dass ich diesen Umstand selbst mitgeteilt habe.Muss ich dennoch alles nachzahlen oder ist man da kulant?
Bei mir handelt es sich um ca. 2 Jahre am Stück -
wenn ich jetzt noch monatlich Rentenvers. zahlen soll, dann kündige ich lieber gleich und mache einen 400 € Job.

Hallo!

Kulanz kennen die nicht!!!

400€-Basis macht dann Sinn - mal nachrechnen…!!

Wieso wussten Sie das nicht das Sie RV zahlen müssen??? Lehrerin???

L G
www.thomas-wolter.eu

Hallo,

kann mir nicht vorstellen, auf Kulanz zu treffen. Ist aber nicht verbindlich. Durch die Mitteiliung ist das Ganze ohnehin offiziell und wird durch einen Bescheid entschieden. Dagegen ist dann Widerspruch möglich - mehr nicht.

Gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo!

Als Lehrerin auf honorarbasis bist du nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig. Der Umstand das du die Mitteilung gemacht hast, findet leider keine Berücksichtigung! Grundsätzlich gilt, das die Beiträge auf Grund von Versicherungspflicht bis zu vier Jahre rückwirkend eingefordert werden können. Sobald der Bescheid da ist (über deine Versicherungspflicht und die Beiträge, die du nachzuzahlen hast) solltest du vielleicht ein Ratenzahlungsangebot in Erwägung ziehen und dieses der Rentenversicherung unterbreiten.

LG

Hallo,

leider kann diese Frage nicht beantworten.

LG
Harry61

Hallo,

wenn rentenversicherungspflichtig, dann auch Alu Kranken und Pflege und das auch für den Arbeitgeber.
Später gibt es mehr Rente.
Ich würde das einem 400 Euro-Job vorziehen.