Ich habe ein Schreiben mit folgendem Inhalt bekommen:
„Der Barpreisgewinner, Familie Hanspeter2, erhält garantiert 3000 Euro in BAR ausbezahlt.“
Heisst das: Der Bargeldgewinner, (sehr geehrte) Familie Hanspeter2, erhält garantiert 3000 Euro in Bar ausbezahlt. (Also nicht unbedingt die Familie Hanspeter2 erhält das)
oder heisst das:
Der Bargeldgewinner, (ihr, die) Familie Hanspeter2, erhält garantiert 3000 Euro in BAR ausbezahlt. (Also erhält die Familie Hanspeter2 das vorbehaltlos)
Hallo Jo
Besten Dank für Deine schnelle Antwort. Ich sehe das genau so. Aber für das gibt es im Gesetz eine Lösung: Ist eine „Vereinbarung“ widersprüchlich (oder mehrdeutig), gilt jene Auslegung, welche zu UNGUNSTEN desjenigen geht, welcher die „Vereinbarung / Vertrag“ geschrieben hat.
Gruss Hanspeter2