Sprachreise absetzbar?

Guten Tag,

hab eine Frage ob man eine Sprachreise absetzen kann.
Zu meine Situation:

Ich schaff ein einem Unternehmen wo ich täglich Englisch sprechen muss und dies wird auch vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Eventuell kann ich die Reise auch absetzen da ich ein englisches Studium im Oktober 2011 machen will und dort den TOEFL Test vorzeigen muss.

Ich möchte vom 28.12.-08.01.10 eine Sprachreise nach London machen.
Die Kosten für den Sprachkurse würden 800 € betragen(für 7 Tage Unterricht) sowie Unterkunft 400 € und Flug 150 €

Der Sprachkurs hat täglich volle 6 Std Unterricht 7 tage lang ( 2Wochen) (TOEFL 30 Standard) also 42 Std.

http://www.englisch-lernen-in-london.de/toefl-sprach…

Im Gesetz finde ich die Regelung das der Kurs 30std a 45 gehen muss. Also 45 Std für 2 Wochen

Da leider Feiertage dazwischen sind komm ich nur auf insgesamt 7 Tage in dem Unterricht stattfindet somit komme ich nicht genau auf die erforderlichen Wochenstunden.
Differenz von 3Std zur Gesetzlichen Regelung…

Was kann ich absetzen?

komplett alles Kurs+Unterkunft+Flug?
oder nur den Sprachkurs
oder gar nichts da ich nicht auf die Wochenstunden komme?

Bitte um Rückinfo

Danke

Hallo,

normalerweise schaut das Finanzamt nicht auf die Feiertage, sofern die Vorgabe für die Gesamtstunden pro Woche da sind, erkennt es das an. Der Veranstalter stellt ja auch keine Aufstellung aus, wie viele Stunden tätsächlich abgeleistet wurden, sondern nur, daß 30 Wochenstunden a 55 min. geleistet wurden und das ergibt 27,5 Stunden, also genügend über den mindestens geforderten 22,5 Stunden. Absetzen kann man alles als Werbungskosten oder Sonderausgaben, also Reisekosten, Unterkunft und Kursgebühren, sofern der Arbeitgeber nichts zahlt, ansonsten muß das natürlich wieder abgezogen werden. Aber ganz wichtig ist die Bestätigung von Arbeitgeber, daß die Fremdsprachenkenntnisse unbedingt nötig sind.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
Eine genaue Auskunft kann ich ihnen nicht geben.
Ich denke das Sie den Sprachkurs durch eine Bestätigung ihres Arbeitgebers zum Teil absetzen können.Aber mit dem Flug und der Unterkunft habe ich meine Zweifel,den das Finanzamt wird sagen das es bei uns auch Sprachkurse gibt, wo Sie jeden Tag mit Auto oder Bahn hinfahren können.
Sprechen Sie mit ihrem Chef ob er nicht einen Teil dazubezahlt.Er kann es ja unter Betriebskosten absetzen.Wenn Sie den Sprachkurs in Deutschland machen, dann können Sie bestimmt alles absetzen.

Gruß
monika61

Hallo,

mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt.

Vor kurzem erging ein BMF Schreiben zu diesem Thema.

M.E. können Sie die Kurskosten voll und die Flug und Übernachtungskosten anteilig geltend machen. Dabei liegt der Anteil bei rund 50 % (Zeitanteil).

Ich denke ja.
Fragfen Sie dies Ihren Steuerberater.
Gruss,
Pascal

Hallo,

leider kann ich nicht weiter helfen.

Mfg
Michelle

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Da das beruflich gebraucht wird und dein Arbeitgeber dir dies auch bestätigen kann würde ich das alles von der Steuer absetzen (es zumindest versuchen)
Streichen können sie ja schnell aber wenigstens dann mit Begründung
LG Mausi123

Hallo,
diesbezüglich bin ich leider überfragt.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo aerox11,

da Du ja selbst Dich schon umfangreich informiert hasst, kann ich Dir leider keine weiteren Informationen geben.

Dir Fakten für Deine Kurs liegen ja fest.

In der Steuererklärung einfach alles angeben und geltend machen; wenn das FA nicht so will wie Du, kann man sich ja streiten ( oder einen Kompromiss finden ).

Alles Gute

Stefan Seidel

Guten Tag aerox11,

auch wenn sie nicht auf die Gesamtsundenzahl kommen,
ist es ein Versuch wert die komplette Reise abzusetzen.

Vom Finanzamz zu Finanzamt verschieden, die können aber müssen es nicht akzeptieren.

Mit anderen Worten mehr wie Streichen geht nicht.

Alle Belege aufbewahren, auch die vom Arbeitgeber.

Mfg

Angela06

Bitte Antworten der Kollegen erfragen - nicht mein Thema. MfG. Bucher