Sprachschule als Werbungskosten (Steuern)

Hallo liebe Community,

ich möchte noch in diesem Jahr meine Steuererklärung für 2015 über das Online Portal Elster abgeben. Dazu brauche ich aber einmal eine Bestätigung, ob das so überhaupt funktionieren würde, wie ich mir das vorgestellt habe.

Nun zu meiner Situation:

Im Jahr 2015 habe ich im Juli mein Abitur erhalten. Das ganze Jahr über bis Mitte September habe ich als Minijobber gejobbt. Anschließen bin ich im September für ein halbes Jahr nach New York in die USA auf eine Sprachschule gegangen und habe dort einen Examens Kurs für das Cambridge Examen besucht. Der Kurs enthielt Vollzeitunterricht mit 32 Lektionen á 40min pro Woche sowie betreutes Eigenstudium und Hausaufgabenpflicht. Im März 2016 habe ich dann das Cambridge Examen abgelegt. Für meinen Aufenthalt habe ich sogar eine Immatrikulationsbescheinigung.

Nun ist meine Frage, ob ich die Kursgebühren und Lehrbücher als Werbungskosten in meiner Steuererklärung 2015 deklarieren kann.

Ich möchte zudem nächstes Jahr einen Master studieren, der auf Englisch ist und für den ein Nachweis der Englischqualifikation gefordert ist. Unteranderem kann ich dafür mein Cambridge Examen benutzen.

Liebe Grüße
Sparer1

Hallo Sparer1,

mal blöd gefragt:
Wieviel hast Du den in 2015 verdient, bzw. wieviel Steuern wurden den an das Finanzamt abgeführt?

Dein
Ebenezer

Hallo Ebenezer_Scrooge,

in 2015 habe ich nur ca. 2500€ verdient und als Minijobber eben auch keine Steuern an das Finanzamt abgeführt.

Viele Grüße
Sparer1

Von nichts kann man nichts absetzen.

Trotzdem schönes Wochenende
Michael

1 Like

Und wie ist das mit einer Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrags?

Sprachweiterbildung kann man meines Wissens nur geltend machen, wenn es beruflich notwendig ist. Auch ich besuche privat eine Sprachschule und hatte mich deshalb schon mal informiert.

Wenn keine berufliche Veranlassung besteht sieht das Finanzamt das als Privatvergnügen.

Gruß,
Steve

Hallo Sparer1,

ja dann ist es für 2015 egal ob Du die Sprachreise als Werbungskosten ansetzt oder nicht oder ob Du überhaupt eine Steuererklärung abgibst: Da Du in 2015 so wenig verdient hast, dass Du keine Steuern zahlen musstest wird Dir auch nichts erstattet werden.

Gute Frage: Den Verlustvortrag kenne ich nur im Zusammenhang mit Kapitalerträgen.

Bei größeren Anschaffungen mit beruflichen Zusammenhang ist es wohl möglich, diese über mehrere Jahre abzuschreiben, d.h. über mehrere Jahre hinweg einen Teilbetrag des Anschaffungspreis als Werbungskosten abzusetzen. Aber ich zweifle stark, dass das auch für Sprachreisen gilt.