Sprachtest bei Einbürgerung

Eine Niederlassungserlaubnis habe ich seit 2009.
Diese ist/war Vorraussetzung dass ich die deutsche Sprache entspechend beherrsche.
Wenn ich jetzt die Einbürgerung beantrage muss ich dann den Sprachtest trotzdem machen?

Hallo,

Eine Niederlassungserlaubnis habe ich seit 2009.
Diese ist/war Vorraussetzung dass ich die deutsche Sprache entspechend beherrsche.

Na das war wahrscheinlich genau andersrum.

Wenn ich jetzt die Einbürgerung beantrage muss ich dann den Sprachtest trotzdem machen?

Ja. Aber wenn man bereits vier Jahre in Deutschland lebt, ist das auch ein Klacks. In manchen Bundesländern ist es ohnehin nur eine Formalie.

Grüße