Hallo,
hat schon mal jemand eine Sprachurlaub steuerlcih abgesetzt? Was kann abgesetzt werden und in welcher Höhe? Der Sprachurlaub Russich ist für meinen Job wichtig und mein Arbeitgeber kann das bescheinigen, will jedoch den Aufenthalt nicht zahlen.
Danke im Voraus
Grüße Tobias
Hi,
kann man auf jeden Fall absetzen da der Sprachurlaub betrieblich notwendig ist.
Was u. in welcher Höhe weiß ich leider nicht
LG Franz
Hallo Tobias,
hier hast eine Information über die Absetzbarkeit des Spachkurses.
Fremdsprachenkurse
Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs (Grundlagen- oder Fortgeschrittenenkurs) sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Teilnahme an dem Sprachkurs beruflich veranlasst ist und so gut wie keine privaten Motive für die Wahl des Kurses maßgeblich waren. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie die Fremdsprachenkenntnisse konkret für Ihre derzeitige oder künftige Berufstätigkeit benötigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gängige oder eine weniger gebräuchliche Fremdsprache handelt (BFH-Urteil vom 10.4.2002, VI R 46/01, BStBl. 2002 II S. 579).
Ein Werbungskostenabzug ist auch möglich, wenn für die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens Fremdsprachenkenntnisse zwingend erforderlich sind. Eine vorherige Bewerbung für die neue berufliche Tätigkeit als Nachweis dafür, dass der Sprachkurs nicht nur der Allgemeinbildung dient, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 10.4.2002, VI R 46/01, BStBl. 2002 II S. 579).
Bei Sprachkursen in EU-Ländern hat der BFH inzwischen seine Rechtsprechung geändert: Es spielt nun keine Rolle mehr, ob ein Sprachkurs in Deutschland den gleichen Erfolg gebracht hätte wie der im EU-Ausland absolvierte Kurs. Es muss jetzt im Einzelfall mittels einer Gesamtwürdigung aller Umstände geprüft werden, ob der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen bzw. betrieblichen Interessen des Steuerpflichtigen zugeschnitten und die Befriedigung privater Interessen aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Kursprogramms so gut wie ausgeschlossen war (BFH-Urteil vom 13.6.2002, VI R 168/00, BFH/NV 2002 S. 1517). Beispiel: Spanischkurs einer Flugbegleiterin der Lufthansa in Palma de Mallorca (BFH-Urteil vom 14.4.2005, VI R 6/03, BFH/NV 2005 S. 1544).
Je mehr freie Zeit Ihnen neben den Unterrichtsstunden für private Unternehmungen zur Verfügung steht, desto eher steht der Werbungskostenabzug auf dem Spiel (FG Hamburg vom 13.11.2006, 2 K 25/06, EFG 2007 S. 755). Vermeiden Sie es auch, den Sprachkurs während des Jahresurlaubs mit der Familie durchzuführen, und lassen Sie die Familie während des Kurses zu Hause. Für die steuerliche Anerkennung besteht sonst kaum eine Chance.
Gruß
Marinel1