Auf welche Ideen die Leute kommen könnten… 
Hallo Jürgen!
Es stütze sich dabei auf eine :Entscheidung des
Bundesgerichtshofes, in der :dieser sinngemäß feststellte, :daß allein die Veränderung :des äußeren :Erscheinungsbildes einer
Sache, auch wenn sie gegen :den Willen des Eigentümers
geschehe, nicht als :Sachbeschädigung strafbar :sei. Hinzukommen müsse :vielmehr auch noch eine :Substanzverletzung.
Ein betroffener Hauseigentümer könnte auf die Idee kommen, am Tag vor dem Gerichtstermin gegen den erwischten Sprayer Haus und Auto des Richters per Spraydose „in seinem äußeren Erscheinungsbild“ zu verändern. Könnte mir vorstellen, daß damit der realitätsnahen Entscheidungsfindung des Gerichts ein wenig auf die Sprünge zu helfen wäre.
Gruß
Wolfgang