Sprayer gehen straffrei aus?

Auf welche Ideen die Leute kommen könnten… :smile:
Hallo Jürgen!

Es stütze sich dabei auf eine :Entscheidung des
Bundesgerichtshofes, in der :dieser sinngemäß feststellte, :daß allein die Veränderung :des äußeren :Erscheinungsbildes einer
Sache, auch wenn sie gegen :den Willen des Eigentümers
geschehe, nicht als :Sachbeschädigung strafbar :sei. Hinzukommen müsse :vielmehr auch noch eine :Substanzverletzung.

Ein betroffener Hauseigentümer könnte auf die Idee kommen, am Tag vor dem Gerichtstermin gegen den erwischten Sprayer Haus und Auto des Richters per Spraydose „in seinem äußeren Erscheinungsbild“ zu verändern. Könnte mir vorstellen, daß damit der realitätsnahen Entscheidungsfindung des Gerichts ein wenig auf die Sprünge zu helfen wäre.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

ok… noch nicht
http://www.rechtliches.de/info_Graffiti-Bekaempfungs…

Hallo,

kann man fremdes eigentum nicht respektieren ?

ich finds jat ol wenn jemand sein haus frei gestaltet - aber
muß das meins sein ?

.die meisten der von mir aufgezählten orte stehen im eigentum
der öffentlichen hand.

und auch die habe ich mit meinensteuern finanziert.
es ist auch nicht eine frage wehm das objekt gehört obe mir oder sonstwehm - es ist schlicht sachbeschädigung.
kann dir ja mal ein paar grafitti auf die raufaser sprayen.
is ja nich deine wohnung …
t.

die anderen, mietshäuser altbauten
etc…, gehören entweder privaten, die nichtmal hier wohnen,
sondern in südwestdeutschland oder im ausland oder anonymen
wohnungsbaugesellschaften. es geht hier nicht um irgendwelche
vorortreihenhäuser.

mfg A.