Sprayer gehen straffrei aus?

Hallo Juristen,

z.Z sind Sprayer in der Diskussion. Es wird der Eindruck erweckt, dass diese (ohne Sachbeschädigung) nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine mögliche Konstellation:

  • Ein (identifizierter) Sprayer „gestaltet“ ungewollt meine Hauswand.
  • Es liegt ein Gutachten vor, dass die verwendete Farbe ökologisch und bausubstanzlich unbedenklich ist, und sich in 25 Jahren von allein abwäscht.
  • Mir war das alte, langweilige weiss lieber und ich möchte es jetzt wiederherstellen.

Wird der Sprayer für irgendwas bestraft?
Bekomme ich Abwasch/Neustreich-Aufwand als Schadenersatz vom Sprayer ersetzt?

Oder was ist die Ausgangslage in der aktuellen Diskussion?

Gruß
achim

Hallo Achim,

ob ein Sprayer bestraft wird, hat doch mit der Frage nach Schadensersatz nix zu tun…!?

Levay

Hallo,

ins Gefängnis kommen die Sprayer bestimmt nicht, und mit dem Schadensersatz ist es so wie immer - es muss etwas zu holen sein, sonst ist das beste Urteil sinnlos. Meist ist nichts zu holen…

Gruss

Andreas

Wird der Sprayer für irgendwas bestraft?
Bekomme ich Abwasch/Neustreich-Aufwand als Schadenersatz vom
Sprayer ersetzt?

Natürlich muß der Sprayer die Kosten der Fassadenreinigung tragen. Nur ist „Sprayen“ derzeit in Deutschland nicht strafbar. Und ich persönlich frage mich auch, was es wieder soll, es zu kriminalisieren.
Auch hier ist wiederum nicht die Strafandrohung entscheidend sondern vielmehr die Aufklärungsquote. Die zivilrechtlichen Ansprüche sind meistens schon hart genug.

Meist ist nichts zu
holen…

einen eimer mit einem mop könnte man für den sprayer holen.

gruß
dataf0x

Hallo Levay,

ob ein Sprayer bestraft wird, hat doch mit der Frage nach
Schadensersatz nix zu tun…!?

nein, hat es vermutlich nicht. Daher waren es auch 2 Fragen

Wird der Sprayer für irgendwas bestraft?
Bekomme ich Abwasch/Neustreich-Aufwand als Schadenersatz vom Sprayer ::ersetzt?

Nach den Antworten oben bekomme ich „Schaden“ (Anstreichkosten) vermutlich ersetzt.

Nehmen wir an, der Sprayer „schießt“ mit ökologisch unbedenklicher Gotcha-Farbe, die sich nach 48 Stunden neutralisert. Schäden durch den Aufprall sind sind nicht möglich. Kann ich dem Einhalt gebieten (lassen)?

Gruß
achim

P.S.: Die Fälle sind dermaßen konstruiert… ich habe weder haus noch an einer öffentlichen Straße, noch ist sowas je in unserem Dorf vorgekommen. „Dumme-Jungen-Streiche“ werden hier meist noch per Gruppendruck minimal gehalten.

Hallo Joker,

Natürlich muß der Sprayer die Kosten der Fassadenreinigung
tragen. Nur ist „Sprayen“ derzeit in Deutschland nicht
strafbar. Und ich persönlich frage mich auch, was es wieder
soll, es zu kriminalisieren.

in dem Zusammenhang fragte jemand mal, ob Laden-/Taschendiebe nicht auch einfach den Schaden (durch zurücklegen) wieder gut machen könnten, um dann straffrei auszugehen.

Eine eigene Meinung zum Thema Strafmaß für dererlei Kram habe ich aber nicht. Das es gänzlich straffrei ist, überrascht mich dann schon. In diesem Zusammenhang… auch keine Ordnungswiedrigkeit, oder so etwas?

Gruß
achim

P.S.: als ich anfang der 90er die ersten gesprayten Waggons sah, habe ich dass für Marketing der DB gehalten. Nur die mitgestalteten Fenster ließen irgenwann Zweifel aufkommen…

Guten Morgen!

einen eimer mit einem mop :könnte man für den sprayer :holen.

Sogar wasserlösliche Farbe ist aus Ziegelmauerwerk kaum noch spurlos zu entfernen, von lösungsmittelhaltiger Farbe ganz zu schweigen. Oft helfen nur abrasive Reinigungsverfahren. Manche Fassaden kann man einfach anstreichen, aber auch das kostet Geld.

Ich halte die Mittel der Justiz gegen das Schmiererunwesen in den meisten Fällen für stumpfe Schwerter. Von der Bestrafung der Täter wird das Gebäude auch nicht wieder sauber und Schadenersatzansprüche greifen ins Leere, wenn der Schmierfink mittellos ist. Außerdem muß man der Leute erst einmal habhaft werden. Man kann nun mal nicht jedes Eisenbahndepot, jede Brücke, jeden Bahnhof und alle Gebäude rund um die Uhr bewachen. Wenn sich herum spricht, was nächtliches Hubschraubergeräusch bedeuten kann, sind solche Aktionen auch für die Katz.

Die Köpfe sind auf allen Seiten ziemlich vernagelt. Die Sprayerszene schert sich einen Scheißdreck um anderer Leute Eigentum oder es ist gerade Sinn der Sache, das Eigentum auf möglichst gewagte, in jedem Fall aber auf für jedermann sichtbare Weise zu treffen.

Betroffene Eigentümer wehklagen, wieviel Geld sie alljährlich für die (unvollständige) Beseitigung der Sauerei ausgeben, aber auf die Idee, wirksame Gegenmaßnahmen zu treffen, will kaum jemand kommen. Die einmaligen Maßnahmen sind angeblich zu teuer (und vor allen Dingen gäbe es dann keinen Grund mehr für die Jammerei). Statt dessen wird nach dem Staat gerufen.

Ich hatte mehrmals Gelegenheit, mir für konkrete Objekte Gedanken für eine Lösung zu machen. Da ging es z. B. in HH-Altona (einer der Sprayer-Hochburgen mit wirklich elend aussehenden Ecken) um ein nagelneues, schneeweisses Praxisgebäude - ein architektonisches Schmuckstück in total beschmiertem Umfeld. Das Gebäude war kaum fertig und schon war es bis in 2 m Höhe straßenseitig beschmiert. Die Eigentümerin hatte keine Lust auf dieses Spiel und experimentierte an einer Wand mit einer Beschichtung, die überhaupt keine Farbe annimmt und an einer anderen Wand mit einer Opferschicht, die sich samt Geschmiere entfernen läßt. Ist alles nicht billig, aber viel billiger, als dauernde Reinigungsaktionen mit fragwürdigem Ergebnis. Andere Eigentümer reagierten verständnislos, diskutieren lieber Schuldfragen und wollen nicht einsehen, Geld auszugeben, damit Vandalen nicht mehr zum Ziel kommen.

Bei einem öffentlichen Bauwerk (Unterführung, eine schulmäßige Einladung für jeden Sprayer), das Millionen kostete, scheiterte ich mit Vorschlägen. Zwei Methoden fielen mir ein: Bauseitig von vornherein eine Beschichtung aller erreichbaren Flächen war ein Vorschlag. Der andere Vorschlag bestand darin, Farbe zu kaufen und ein paar Sprayer einzuladen, das Bauwerk nach allen Regeln der Kunst zu schmücken. Wenn Könner und nicht nur Schmierfinken am Werk sind, kann ein Schmuckstück entstehen. Aber so viele Bürokraten und Bedenkenträger sah ich selten zeitgleich aus allen Löchern kriechen. Weil niemandem ein Gegenargument einfiel, scheiterte die Sache eben an den Kosten. Die Unterführung kostete mehrere Millionen und ein Tausender für Farbe, für den sich auch noch ein Sponsor hätte finden lassen, war nicht drin.

So denke ich, daß auf allen Seiten die großen "I"s am Werke sind: Ideologen und Idioten.

Gruß
Wolfgang

4 „Gefällt mir“

Blindklicker bekommen selten kompetente Antworten.
Da kommt doch so ein schöner Vorspann in diesem Brett dass man Fragen bitte allgemein Formulieren soll und jeden Bezug zu sich unterlassen soll, weil ansonsten die hier zahlreich vertretenen Juristen keine Antwort geben dürfen (w/Rechtsberatungsgesetz).

Ich will nur einen bescheidenen Beitrag leisten:
Auch wenn die Farbe nach 25 Jahren wieder abgewaschen wird… des ist m.E. eine Sachbeschädigung und die bleibt nicht zwingend straffrei.

Schadenersatz gehört aber ins Zivilrecht und nicht ins Strafrecht und ist daher davon unabhängig zu sehen. Natürlich kann man den Srayer verklagen. Mit ein Grund warum diese so gerne Unerkannt bleiben.

Gruß Ivo

Hallo Juristen,

Hallo Forumsleser und Nutzer !
Ich fahre jeden morgen über die rodenkirchener rheinbrücke (Köln)
die brücke ist rechts und links mit glaswänden gegen wind und was weis ich für notwendige dinge begrenzt.
diese glaswände lassen sich nicht zerstören wohl aber zum platzen bringen. (sie werden von tausen rissen durchzogen) das schaffen die vandalen in cir. 3-4 monaten für die komplette brücke.
das reicht aber nicht. zusätzlich werden die scheiben noch „künstlerisch“ verschönert.
Mit der folge das sie regelmässig ausgewechselt werden.
dann beginnst das spiel von vorne.

mir drehts den magen um.

wenn ich etwa zu sagen hätte, schwarze sherifs her, oder auch polizei, grenzschutz was weis ich auf jedenfall kräftige durchsetzungsstarke leute. die passen auf. wird jemand erwischt - und er wird erwischt werden - reinigt er die brücke und ersetzt die scheiben. und wenns durch arbeit ist. sollte er dieser regelung nicht zustimmen können wird er gleich übers brückengeländer entsorgt.
das ist dann wie ein gottesurteil. er könnte auf eien sanddampfer fallen - dann hat er glück gehabt. auf ein schiff - da ist nicht so prickelnd. oder einfach in den altvater rhein. dann säuft er halt ab. in aller regel.
sowas spricht sich schnell rum und es ist wieder ruhe im karton.
t.

z.Z sind Sprayer in der Diskussion. Es wird der Eindruck
erweckt, dass diese (ohne Sachbeschädigung) nicht zur
Rechenschaft gezogen werden können. Eine mögliche
Konstellation:

  • Ein (identifizierter) Sprayer „gestaltet“ ungewollt meine
    Hauswand.
  • Es liegt ein Gutachten vor, dass die verwendete Farbe
    ökologisch und bausubstanzlich unbedenklich ist, und sich in
    25 Jahren von allein abwäscht.
  • Mir war das alte, langweilige weiss lieber und ich möchte es
    jetzt wiederherstellen.

Wird der Sprayer für irgendwas bestraft?
Bekomme ich Abwasch/Neustreich-Aufwand als Schadenersatz vom
Sprayer ersetzt?

Oder was ist die Ausgangslage in der aktuellen Diskussion?

Gruß
achim

Hallo,

ins Gefängnis kommen die Sprayer bestimmt nicht, und mit dem
Schadensersatz ist es so wie immer - es muss etwas zu holen
sein, sonst ist das beste Urteil sinnlos. Meist ist nichts zu
holen…

aber arbeiten wird der junge doch können ? oder ?
den kann man doch zum parkfegen abstellen.
der kriegt nen blauweis gestreiften anzug einen besen und ne schaufel und reinigt unter aufsicht die autobahnauffahrten, oder die hundewiese.
oder hilft im altersheim bei der drecksarbeit.
ich garantiere dir - der fasst keine spraydose mehr an.
aber das geht bei uns ja nicht. er könnte ja schaden an seiner auch so empfindlichen seele nehmen. da wird er eher schon ein empfehlungsschreibe bekommen für einen ministerposten.
t.:

Gruss

Andreas

2 „Gefällt mir“

Hi,

Auch wenn die Farbe nach 25 Jahren wieder abgewaschen wird…
des ist m.E. eine Sachbeschädigung

sollte man meinen, wird aber von den Gerichten anders gesehen:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ur10p98051.htm

Gruß,
Christian

Hallo,

ich finde hier muß mal jemand darauf hinweisen, dass der französische philosoph baudrillard in den graffities an den hauswänden die spuren des urbanen nomadentums sieht, dein urban tribe, den du nie siehst aber der dich nicht verlässt.

und. wenn ich jeden morgen 45 minuten mit der s-bahn einmal rund um die halbe stadt gefahren werde, möchte ich die wahrscheinlich paar hundert oder tausend dieser spuren, an den häuserwänden, brückenpfeilern, auf sbahn fenstern usw… , um nichts in der welt missen, wenn da alles „sauber“ wäre, wäre der weg noch deprimierend-er.

die bz hat übrigens letzte woche gemeldet, dass der bgs sprayer jetzt mit hubschraubern und wärmebildkameras suchen will. ich finde, dass ist selbst unabhängig von meiner vorliebe für graffity ein absolut blödisinner ermittlungsaufwand für praktisch nichts.

mfg A.

Bei einem öffentlichen Bauwerk (Unterführung, eine schulmäßige
Einladung für jeden Sprayer), das Millionen kostete,
[…]Der andere Vorschlag bestand darin,
Farbe zu kaufen und ein paar Sprayer einzuladen, das Bauwerk
nach allen Regeln der Kunst zu schmücken. Wenn Könner und
nicht nur Schmierfinken am Werk sind, kann ein Schmuckstück
entstehen.

Hallo, Wolfgang,
mir fehlt in dieser Diskussion ein wenig die Unterscheidung zwischen Sprayern und „Tag-Schmierern“.

Während bei richtigen Sprayern regelrechte Kunstwerke entstehen, die triste Mauern zu anschauenswerten Galerien werden lassen, sind es diese Edding-Helden, die überall und an jeder halbwegs freien Fläche ihre „Duftmarke“ in Form eines mehr oder weniger originellen Tags hinterlassen.

In der Tat habe auch ich festgestellt, dass von Könnern gestaltete Grafittis die kleinen Schmierer eher von ihrem Tun abbringen können als mühselig und kostenaufwändig immer wieder gereinigte freie Flächen.

Und wenn ich ehrlich bin - ob ich in Köln in den HBF einfahre oder in Duisburg, sehe ich eher an den Grafittis als an den Gebäuden. Unsere Städte sind so einheitlich und einheitlich trist geworden, dass ein wenig Farbe und fantasievolle Grafittis das Gesamtbild nur heben können.

Ja, für wirkliche Sprayer und kunstvolle Grafittis breche ich gern eine Lanze. Den Schmierern aber wird man auch mit Hubschraubern und Polizeistreifen das Handwerk nicht legen können.

Grüße
Eckard

Ergäntung
Hi Christian,

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00649…

Hier wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwähnt:

Es stütze sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, in der dieser sinngemäß feststellte, daß allein die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes einer Sache, auch wenn sie gegen den Willen des Eigentümers geschehe, nicht als Sachbeschädigung strafbar sei. Hinzukommen müsse vielmehr auch noch eine Substanzverletzung.

Dies bestreitet allerdings sicher nicht die Haftung des Sprayers gegenüber den Reinigungsauslagen des Geschädigten…

Grüße
Jürgen

Hallo Joker,

Natürlich muß der Sprayer die Kosten der Fassadenreinigung
tragen. Nur ist „Sprayen“ derzeit in Deutschland nicht
strafbar. Und ich persönlich frage mich auch, was es wieder
soll, es zu kriminalisieren.

in dem Zusammenhang fragte jemand mal, ob Laden-/Taschendiebe
nicht auch einfach den Schaden (durch zurücklegen) wieder gut
machen könnten, um dann straffrei auszugehen.

Eine eigene Meinung zum Thema Strafmaß für dererlei Kram habe
ich aber nicht. Das es gänzlich straffrei ist, überrascht mich
dann schon. In diesem Zusammenhang… auch keine
Ordnungswiedrigkeit, oder so etwas?

Gruß
achim

Hallo,
so ganz straffrei ist es nicht…
http://www.recht-sachsen.de/GBL/ges0403.pdf
Schau mal unter „Graffitiverordnung“
Dachsgruß

soein blödsinn !

wer entscheidet denn was kunst ist ?
du etwa ?

da hätte wohl mancher künstler mit dem hute vor dem hbf gesessen.
t.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und. wenn ich jeden morgen 45 minuten mit der s-bahn einmal
rund um die halbe stadt gefahren werde, möchte ich die
wahrscheinlich paar hundert oder tausend dieser spuren, an den
häuserwänden, brückenpfeilern, auf sbahn fenstern usw… , um
nichts in der welt missen, wenn da alles „sauber“ wäre, wäre
der weg noch deprimierend-er.

das kann ich so nicht stehen lassen.
früher, also vor langer zeit, wenn ich da in die uni köttingenkam - nichts als graffitti. soweit das auge reicht. sehr gute, weniger gute und auch ganz schlechte. die von der klofrau z.b.
und ich hab immer gedacht - und das alles von deinen steuergroschen!
heute kannste von fußboden essen alles pikobello primissimo !
aber die jungs die da heute rumlaufen – alles nobodys. gesnktes haupt und jawoll her professor. haupsache ich kriege meinen schein.
dann lieber sprayer.
aber ist das wirklich die lösung ?
kann man fremdes eigentum nicht respektieren ?
ich finds jat ol wenn jemand sein haus frei gestaltet - aber muß das meins sein ?
t.

Hallo,

kann man fremdes eigentum nicht respektieren ?

ich finds jat ol wenn jemand sein haus frei gestaltet - aber
muß das meins sein ?

.die meisten der von mir aufgezählten orte stehen im eigentum der öffentlichen hand. die anderen, mietshäuser altbauten etc…, gehören entweder privaten, die nichtmal hier wohnen, sondern in südwestdeutschland oder im ausland oder anonymen wohnungsbaugesellschaften. es geht hier nicht um irgendwelche vorortreihenhäuser.

mfg A.