Sprinter 3,49t Geschwindigkeit?

Hallo,

weiss jemand zufällig eine verlässliche Quelle unter welchen Voraussetzungen ein o.g. Sprinter (211) oder LT35 wie schnell fahren darf?

Mein derzeitiger Wissenstand ist keine Begrenzung ausser im gewerblichen Güterkraftverkehr … (jeweils mit LKW Zulassung).

Nun hörte ich aber von jemandem wenn hinten keine Fenster (geschlossener Kasten), und LKW-Zulassung wäre im Gewerblichen Verkehr auch nur 80 erlaubt (nicht Speditionsgewerbe)?

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Hallo,

scheint noch unklar zu sein.

Hier ist eine Entscheidung eines deutschen Gerichts,
http://www.bg-bahnen.de/asp/dms.asp?url=/bahn/aktuel…

die aber dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt wurde:
http://www.lkwrecht.de/php/artikel/artikeldetails.ph…

Gruß

Petz

scheint noch unklar zu sein.
Hier ist eine Entscheidung eines deutschen Gerichts,

Hallo,
also das mit dem unklar scheint mir ganz deutlich so zu sein …

Allerdings die Gerichtsentscheidungen beruhen sich alle auf einen sprinter mit 4,6 t und mit einer PKW-Zulassung (d.h. Fenster usw.).

Soweit ich weiss gilt für alle LKW ab 2,8 t eine Begrenzung auf 80 km/h, im Gewerblichen Güterkraftverkehr (also Speditionen). Offensichtlich aber nicht für „normal“ Gewerbetreibende? und schon garnicht für Privatpersonen?

Dummerweise ergiebt Google auch nur das o.g. Urteil, welches allerdings einen LKW mit 4,6t ausweist (Maxi-Sprinter?)

Vielleicht kennt ja jemand Literatur, Dienststellen wo man soetwas explizit erfragen kann?

Gibt es tatsächlich unterschiede zwischen gewerblichem Güterkraftverkehr und gewerblichem Krafverkehr und Privat? Wann gilt was, und woraus ist es erkennbar?

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Moin,

Soweit ich weiss gilt für alle LKW ab 2,8 t eine Begrenzung
auf 80 km/h, im Gewerblichen Güterkraftverkehr (also
Speditionen).

ist die Gewichtsgrenze nicht vor einigen Jahren im Zuge der Harmonisierungen auf 3,5 t heraufgesetzt worden (analog zum Führerschein)?
Jedenfalls kann ich mich dran erinnern, dass in meinem Betrieb gezielt darauf hingewiesen wurde, dass wir nun mit unseren Sprintern 412 (4,6 t) nur noch 80 fahren dürften - im Gegensatz zum LT 35, den wir vorher hatten…

Gruß,
Claus

Das sagt die StVO
im §18, Abs. 5:

"(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

  1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen , für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger … 80 km/h,"

Daraus interpretiere ich: Wenn irgendwas anderes als PKW im Schein steht UND das Fahrzeug >3,5 t wiegt, dann ist bei 80 km/h Sense. Die gepanzerte S-Klasse darf also schneller, der Sprinter mit 3501 kg nicht…

Gruß,
Claus

ergänzend dazu:

"Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h."

Und noch diverse Regelungen für den Fahrbetrieb mit Anhängern…

Gruß,
Claus

Hallo Knud,
ob der Sprinter gewerblich oder privat genutzt wird spielt keine Rolle.
Wichtig ist, ob er als PKW oder LKW in den Papieren eingetragen ist.
Bei LKW:
3,49t ZGg bedeutet keine Beschränkung. Ab 3,5t gilt 80.
Früher galt die Beschränkung bei 2,8t.
Auf die Sonerregel zum Wohnmobil wurde ja schon hingewiesen.
Gruss Sebastian