Sprinter mieten - Bezahlung durchs Amt?

Hallo Community,

Person A und Person B ziehen wegen der Ausbildung von Person B am Sonntag in eine andere weiter entfernte Stadt. Durch ihren damalige Umzug in eine Notunterkunft besitzen sie nicht mehr so viele Gegenstände, wodurch ein Sprinter ausreicht. Da das Amt diese Kosten übernimmt, da sie selbst kein Geld besitzen erhalten sie ein Schreiben, indem steht, dass die Rechnung für das Anmieten des Umzugs-Sprinters an das Landratsamt geschickt werden soll. Nun habe sie die Reservierungsbestätigung von einem Miet-Unternehmen erhalten und in diesem steht, dass eine Kaution bei der Abholung von mindestens 150 Euro hinterlegt werden muss, welche sie natürlich auch nicht besitzen.

Meine Frage nun: Übernimmt auch das Landratsamt die Kaution, die bei Abgabe wieder zurück überwiesen wird oder fällt diese durch das Amt ganz weg?

Hallo!

das Amt setzt natürlich voraus, man kann die Kosten des Umzugs vorstrecken und bekommt sie danach erstattet.
Wenn das nicht möglich sein sollte, dann muss man eben dort vorsprechen und es abklären, ob man etwas Bargeld bekommt oder eine Bescheinigung mit der das Amt die Rechnung des Autovermieters übernimmt.

Schließlich muss man ja auch tanken.

Und die Autovermietungen werden doch gleich bei Rückgabe ihr Geld haben wollen.

MfG
duck313