Hi,
hinweis. das schild 1048-10 gilt für pkw bis 3,5 t.
kfz die zwar als pkw aber mehr als 3,5 t haben dürften dort
auch nicht stehen. kommt drauf an was bei dem sprinter für
eine zgg eingetragen ist wenn es ein pkw sein soll.
Genau da liegt aber doch bei den meisten Sprintern das Problem. Dies wurde z.B. auch schon mehrfach im Zusammenhang von Geschwindigkeitsüberschreitungen diskutiert.
Zitat (vielleicht hilft das bei der rechtlichen Einschätzung weiter):
_Kleintransporter, die auf Grund ihrer Bauweise für höhere Geschwindigkeiten nicht geeignet sind, werden gleichwohl häufig in den Fahrzeugpapieren als Pkw oder Kombilimousinen eingeordnet. Hieraus ziehen deren Führer oft fälschlicherweise den Schluss, dass auf Autobahnen die für Fahrzeug mit über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht gelten.
Dem folgt die obergerichtliche Rechtsprechung jedoch überwiegend nicht, sondern lässt diese Fahrzeuge unter den Begriff eines „Lkw“ im Sinne der StVO fallen.
Allerdings wird teilweise auf Grund der Eintragung in der Zulassung als „Pkw“ oder „Kombilimousine“ von einem unvermeidbaren Verbotsirttum ausgegangen, teilweise wird im Hinblick auf einen vermeidbaren Irrtum von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen, auch wenn ein Regelfall vorliegt._
Gruß,