Spritkosten absetzen in der Ausbildung

Hallo,

Ich hab mal eine Frage bezüglich des Steuerausgleichs.

Ich bin seit 2.5 Jahren in einem Ausbildungsverhältnis in der Krankenpflege und zahle seit etwa einem halben Jahr Lohnsteuer, da mein Bruttoeinkommen mit Zuschlägen bei etwa 950€ monatlich liegt.
Ich habe einen Arbeitsweg von 37km tgl. den ich mit dem eigenen pkw zurücklege. Das entspricht in etwa Kosten von über 200€ im Monat alleine für den Arbeitsweg.

Jetzt zu meiner Frage…

Wieviel von den eigentlichen Spritkosten kann ich über die Steuer zurückbekommen?

Mir ist klar, dass ich über die Pauschale 0.30 € pro km
bekommen kann, allerdings nur für die einfache Strecke, sprich für 37km tgl.
Das wären bei meinen 234 Arbeitstagen im Jahr
8658km von meiner Wohnung zum Arbeitsplatz, was bei einer Pauschale von 0.30 € einen Gesamtbetrag von 2.597, 40€ wären.

Da ich jetzt aber nur seit 3 Monaten die Lohnsteuer entrichten muss, was in etwa 140 € entspricht, bin ich mir recht unsicher, wieviel ich denn jetzt wirklich zurück erhalten kann.

Ich hab schon mehrere Meinungen dazu gehört, aber keiner konnte mir etwas genaueres sagen.

Die Einen sind der Überzeugung, dass ich maximal 140 € zurückbekommen kann, während andere sagen, dass die Spritkostenpauschale nicht mit der Lohnsteuer korreliert, sondern seperat läuft und daher auch ein Absetzen von Beträgen über die gesamt gezahlte Lohnsteuer hinaus, möglich ist.

Ich hab schon ein bisschen recherchiert, aber konnte zu meiner Problematik nichts spezifisches finden.

Wäre super, wenn mir hier jemand helfen kann :smile:

MfG Dom

Hallo,
die Steuerrückzahlung im Lohnsteuerjahresausglrich funktioniert so:
Jahreseinkommen (z. B. 12.000 €)

  • Werbungskosten (hier Fahrtkosten 9000 km x0,30 € = 2700 €
    = zu versteuerndes Einkommen 9.300 €
    Lohnsteuer bei 12.000 z. B. 2000 € (Die aktuelle Lohnsteuertabelle habe ich nicht)
    Lohnsteuer bei 9.300 € z. B. 1200 €

Erstattung 800 € (2000- 1200)
Wie bereits erwähnt, kenne ich Ihr Brutto-Jahreseinkommen und die Lohnsteuern lt. aktueller Lohnsteuertabelle nicht, um den tatsächlichen Wert der Steuererstattung berechnen zu können.
nordon

Hallo,

es werden alle Einnahmen vom 1.1. bis 31.12. addiert.

Von diesen Einnahmen wurde bereits automatisch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Kalenderjahr abgezogen. Alle Werbungskosten (bezogen auf das ganze Kalenderjahr!), die über 1000 Euro hinaus gehen, können von den Einnahmen abgezogen werden. Die Steuern werden dann vom verringerten Einkommen berechnet. Zuviel gezahlte Steuern werden auf Antrag erstattet (= Steuererklärung).

Zu den Werbungskosten gehören auch Fachliteratur, Kosten für die Berufsschule, Gewerkschaft …

Gruß

RHW

Du kannst nur das an Lohnsteuer erstattet bekommen, was du auch bezahlt hast. Wenn du im ganzen Jahr nur 140 € Lohnsteuer bezahlt hast, bekommst du auch nur diese 140 € wieder. Solltest du im nächsten Jahr 2500 € Lohnsteuer zahlen bekommst du unter den gleichen Vorraussetzungen diese wieder. Du bekommst aber nicht nur die Lohnsteuer wieder sondern auch die Beiträge zur Kirchensteuer (wenn gezahlt wurde) und die Beiträge für den Solidaritätszuschlag.

Hallo,

wieviel Du genau zurückbekommst, kann ich Dir leider
auch nicht sagen. Aber die 0,30 € kannst Du auf jeden
Fall geltend machen. Das FinAmt rechnet den korrekten Betrag aus. Also Hin- und Rückweg.

Schöne Grüße

Ich würde mich mit dieser Frage an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden.

Tut mir Leid; das weiß ich nicht.