hallo zusammen,
nehmen wir mal an mister x erstattet seinen mitarbeitern die spritkosten, dann wären dass ja betriebsausgaben und mister x könnte diese steuerlich geltend machen.
einer der mitarbeiter ist jetzt auf die idee gekommen, die tankquittungen von privaten fahrten mister x zu geben. könnte mister x diese kosten allesamt als betriebsausgaben angeben? ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?
ich denke mal theoretisch wäre dies möglich, jedoch praktisch verboten.
in deisem fallbeispiel haben die mitarbeiter alle samt ihre privaten pkws und tanken benzin, die firmenautos tanken allerdings diesel…
grüße alex
hallo zusammen,
Hallo,
nehmen wir mal an mister x erstattet seinen mitarbeitern die
spritkosten, dann wären dass ja betriebsausgaben und mister x
könnte diese steuerlich geltend machen.
Ja, wobei es nicht einfach ist. Das FA würde wohl genau prüfen weil eine Betrugsgefahr sehr hoch ist.
einer der mitarbeiter ist jetzt auf die idee gekommen, die
tankquittungen von privaten fahrten mister x zu geben. könnte
mister x diese kosten allesamt als betriebsausgaben angeben?
ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?
Nein, das meinte ich in dem Absatz drüber.
ich denke mal theoretisch wäre dies möglich, jedoch praktisch
verboten.
Siehst Du, das weiss man ja allein vom Gerechtigkeitsempfinden her.
in deisem fallbeispiel haben die mitarbeiter alle samt ihre
privaten pkws und tanken benzin, die firmenautos tanken
allerdings diesel…
Und spätestens an dem Sprit würde man es deutlich sehen das es gar nicht von dem Werksautos sein kann. Also würde man die streichen.
grüße alex
Grüße
nehmen wir mal an mister x erstattet seinen mitarbeitern die
spritkosten, dann wären dass ja betriebsausgaben und mister x
könnte diese steuerlich geltend machen.
Eigentlich kann er den Arbeitnehmern nur 30 Cent je betrieblich gefahrenem Kilometer erstatten und keine Spritkosten. Die betrieblich gefahrenen Kilometer müssen nachgewiesen werden, z. B. durch eine Reisekostenabrechnung.
Wer kann glaubhaft machen, dass er den Sprit laut Beleg nur für betriebliche Fahrten nutzt?
einer der mitarbeiter ist jetzt auf die idee gekommen, die
tankquittungen von privaten fahrten mister x zu geben. könnte
mister x diese kosten allesamt als betriebsausgaben angeben?
ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?
Warum sollte Mister X private Kosten seiner Mitarbeiter übernehmen? Selbst wenn er diese fälschlicherweise als Betriebsausgaben abzieht, zahlt er einen Teil der Kosten selbst.
ich denke mal theoretisch wäre dies möglich, jedoch praktisch
verboten.
Und es wäre dumm vom Arbeitgeber, siehe oben.
in deisem fallbeispiel haben die mitarbeiter alle samt ihre
privaten pkws und tanken benzin, die firmenautos tanken
allerdings diesel…
Auffälliger geht es ja wohl kaum noch.