Spritkosten bei 1%-Regelung

Hallo,

nachdem ich schon Hilfe zum Thema Firmenwagen im Job-Forum bekommen habe wollte ich noch einmal eine zweite oder dritte Meinung zu einer ganz bestimmten Frage einholen.

Mitarbeiter (nicht im Außendienst, nur gelegentliche betriebliche Fahrten) bekommt einen Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen und versteuert mit 1% bzw. 0,03%/km. Der AG ist nun der Meinung, dass damit auch die Spritkosten abgegolten sind und händigt eine Tankkarkte aus, mit der man auch für private Fahrten tanken soll…ist das so korrekt oder gilt die Versteuerung eigentlich ausschließlich für die Nutzung (man muss sich halt keinen kaufen, Reperatur, Abnutzung etc.) des Fahrzeugs und nicht für den (privaten) Sprit?

Danke und Gruß

Servus,

mit der Besteuerung des pauschal berechneten geldwerten Vorteils ist die gesamte Nutzung des Autos erledigt, einschließlich Fahren. Ein Auto mit leerem Tank kann man bloß zum Parken nutzen, nicht zum Fahren. Tanken gehört zur Nutzung des PKWs.

Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebsvolvo nach Trondheim zum Angeln fährt: Der Fiskus ist damit zufrieden. Zumal der pauschal aus dem Listenpreis berechnete geldwerte Vorteil in aller Regel mehr ausmacht als der zu tatsächlichen Kosten der Privatfahrten bewertete Sachbezug.

Schöne Grüße

MM