Hallo,
es geht um folgenden Fall:
Einem Mieter fällt im Badezimmer der Mietwohnung ein Creme-Döschen aus Glas ins Waschbecken. Schaden: Sprung im Waschbecken.
Wie sieht das mit der Beseitigung des Schadens aus? Wer/Welche Versicherung zahlt dafür? Zahlt eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden in gemieteten Wohnungen?
Kennt sich vielleicht auch jemand mit der Reparatur eines solchen Sprungs im Waschbecken aus? Kann man das instantsetzen oder muss ein neues Waschbecken her?
Freue mich über hilfreiche Antworten!
Hallo,
Einem Mieter fällt im Badezimmer der Mietwohnung ein
Creme-Döschen aus Glas ins Waschbecken. Schaden: Sprung im
Waschbecken.
Haftpflichtversicherung des Mieters gleicht den Schaden aus.
Kann man das instantsetzen oder muss ein neues Waschbecken her?
Kann man nicht, Waschbecken muß ausgetauscht werden.
Gruß
Joschi
Hallo,
da würde ich aber erstmal in den Vertrag gucken, ob mietsachen überhaupt abgedeckt sind
gruss
Hallo,
da würde ich aber erstmal in den Vertrag gucken, ob mietsachen
überhaupt abgedeckt sind
Mietschäden sind abgedeckt:
http://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/versiche…
Gruß
Joschi