Spülmaschine defekt Mietwohnung

Vor 14 Tagen wurde der Vermieter informiert, das die Spülmaschine defekt ist. Bis jetzt ist jedoch keine weitere Reaktion von Vermieter gekommen. Da der Mieter in zwei Monaten auszieht, ist ihm die Reparatur eigentlich egal.Die Frage ist, kann der Vermieter nach dem Auszug noch Instandshaltungskosten von der Mietkaution abziehen, wenn er bis dahin die Spülmaschine nicht repariert hat, obwohl er von dem Schaden länger wußte.

Was sind „Instandhaltungskosten“ bei einer Spülmaschine? Und seit wann sind „Instandhaltungskosten“ Sache des Mieters (außer bei Kleinreparaturklausel)

vnA

Wenn man ein Wohnung mietet, in der die Küche mitvermietet ist, so ist auch der Vermieter für die einwandfreie Nutzbarkeit verantwortlich. Er muss bei schriftlicher Schadenmeldung umgehend dafür sorgen, dass das vermietet gut wieder nutzbar ist, ansonsten kann man anteilig die Miete mindern (nach Ankündigung). Wenn also die Spülmaschine defekt geht, so muss der Vermieter diese auf seine kosten richten. Es sei denn sie ist nicht ordnungsgemäß verwendet worden, stichwort Fahrlässigkeit.

Die Kaution darf nicht für solche Reparaturen verwendet werden.

Seit in dem Mietvertrag folgendes drin steht:
„Der Mieter trägt ohne Vorliegen eines Verschulden die Kosten für kleine Instandhaltung und Instandsetzung an den Teilen der Mitsache, die seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind zb. Installationgegenständen für Elektrizität … Koch und Kücheneinrichtung … soweit diese im Einzelfall einen Betrag von dem…“
Mietvertrag für Bw Paragraph 16 Mieterpflichten

Dies ist mir bekannt.
Es handelt sich dabei um Reparaturkosten oder um Kaufkosten bei Ersatz. Was mir nicht bekannt ist: Was sind Instandhaltungskosten bei einer Spülmaschine? Was habe ich darunter zu verstehen?

vnA

Das ist die Kleinreparaturklausel. Diese muss in ihrer Höhe begrenzt sein (sowohl im Einzelfall als auch in der Jahressumme). Ist eine Kleinreparatur an der Spülmaschine erfolgt, darf der festgelegte Höchstbetrag nicht überschritten werden. Ansonsten geht die Gesamtrechnung an der VM. Wichtig ist auch, ob die Spülm. im Mietvertrag erwähnt wird.

vnA