Spülmaschine Kaputt! Muss ich die Ersetzen?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

mein Problem ist „ Ich bin am 01.03.2011 in eine Wohnung eingezogen und zahle Miete und zusätzlich 40€ Für die Küche mit den Geräten(Herd, Kühlschrank, Spülmaschine ect.) Nun ist die Spülmaschine kaputt seid 1 Woche und ich habe das Meinem Vermieter mitgeteilt. Dieser meinte alles was Kaputt geht an Küchen-Geräten muss ich selbst bezahlen und ersetzen. Ich habe schon im Dezember gekündigt und ziehe wegen Kinder Zuwachs aus am 31.03.2012. Im Mietvertrag steht auch das ich diese Kaputten Geräte zahlen müsste. Ist das Rechtens? Und spielt es eine Rolle wie alt die Spülmaschine ist? Die ist über 6Jahre alt vll sogar schon 10Jahre. Ansonsten wenn ich sie ersetzen müsste, wie viel müsste ich dann dafür noch zahlen oder muss ich eine Neue kaufen?

Danke im Voraus

Hallo
da ich kein Mietrechtsexperte bin, kann ich deine Frage nicht beantworten. (Warum hast du mich als Experten ausgewählt?)Sorry
Gruß
Christian

Mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus.

Gruß
gartenreinhold

Hallo ! Ich bin in dieser Frage leider nicht kompetent .
Such Sie mal unter :
http://www.ivmieterschutz.de
oder:
rechtsauskuenfte.Just answer.de
Da sind Anwälte online.
Viel Glück!

Liebe/r Dee-to-the-p,

leider bin ich keine Expertin für Mietrecht. ich habe aber bei www.mieterbund.de folgenden Text gefunden (siehe Text weiter unten). Demnach können nur Schönheitsreparaturen - bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag - dem Mieter angelastet werden und auch diese nur nach Ablauf bestimmter Zeitfristen (z.B. nach drei Jahren). Dazu gehören aber lediglich Streichen, Tapezieren etc.

Kaputte Spülmaschinen müssen vom Vermieter repariert / ersetzt werden, wenn sie Teil der Mietsache (also im Mietvertrag beinhaltet) sind. Du hast meines Erachtens gar nichts zu befürchten, sofern Du die Spülmaschine nicht (z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch) selbst kaputt gemacht hast. Dann könnte aber immer noch Deine private Haftpflicht einspringen.

Grüße

Julia Buettner
selbst Mieterin bei einem fairen Vermieter

www.mieterbund.de:

Renovierung
Vermieter muss Mieterwohnung renovieren

(dmb) Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Das Berliner Landgericht verwies darauf, dass mangels Vertragsabsprache die gesetzliche Regelung gelte, wonach Schönheitsreparaturen als Teil der Instandhaltungspflicht zur gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters zählen.
Keine Rolle spiele es, dass der Mieter - irrtümlich - in der Vergangenheit bereits zweimal selbst die Wohnung renoviert habe.
Nicht nur bei einer fehlenden vertraglichen Regelung, auch wenn die vereinbarte Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Mieterwohnung durchführen, erklärt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin (62 S 213/02).
Der Formularmietvertrag sah vor, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche und WC alle zwei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele alle drei Jahre fällig werden.
Eine solche Klausel mit derart kurzen Frist ist aber unzulässig. Konsequenz, so das Landgericht Berlin, die Renovierungsklausel ist insgesamt unzulässig, es gilt die gesetzliche Regelung, der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung vornehmen. Weitere Konsequenz, so der Deutsche Mieterbund, der Vermieter ist für diese Arbeiten verantwortlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Mieterbund-Broschüre „Geld sparen beim Umzug“, 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin.

Hallo Dee-to-the-p.
Leider kann ich Dich in dieser Sache nicht beraten, ich bin handwerklich aber kein Rechtsexperte.

Hallo,

mein Problem ist „ Ich bin am 01.03.2011 in eine Wohnung
eingezogen und zahle Miete und zusätzlich 40€ Für die Küche
mit den Geräten(Herd, Kühlschrank, Spülmaschine ect.) Nun ist
die Spülmaschine kaputt seid 1 Woche und ich habe das Meinem
Vermieter mitgeteilt. Dieser meinte alles was Kaputt geht an
Küchen-Geräten muss ich selbst bezahlen und ersetzen. Ich habe
schon im Dezember gekündigt und ziehe wegen Kinder Zuwachs aus
am 31.03.2012. Im Mietvertrag steht auch das ich diese
Kaputten Geräte zahlen müsste. Ist das Rechtens? Und spielt es
eine Rolle wie alt die Spülmaschine ist? Die ist über 6Jahre
alt vll sogar schon 10Jahre. Ansonsten wenn ich sie ersetzen
müsste, wie viel müsste ich dann dafür noch zahlen oder muss
ich eine Neue kaufen?

Danke im Voraus

Hallo,

also mich Wundert erst mal was Vermieter alles in Verträge schreiben? Doch ich kann Versichern das ist so nicht Rechtens.Wenn ein Vermieter Kosten für eine Einbau Küche verlangt,ist er für Rep.verantwortlich. Sobald ich in einer Wohnung,Durchlauferhitzer,Boiler,Geschirrspüler Ofen-Herd MIT VERMIETE,also dafür Geld verlange,muß ICH für Instandhaltung und Rep. aufkommen,es sei denn der Schaden wurde Vorsätzlich verursacht.Nun bin ich kein Rechtsanwalt und kann nichts dazu sagen,das es im Mietvertrag drinn steht? Doch aus meiner Erfahrung ist das Unwirksam,geht das zum Gericht? Es gab und gibt noch heute,viele Vermieter die glauben sie können reinschreiben was sie möchten,doch so ist das absolut nicht und schon sehr viele wurde das vom Richter selbst deutlich gemacht.Ich würde zum Bezirksamt in Kostenlose Rechtsberatung mit diesem Vertrag gehen und einem Anwalt vorlegen,ich glaube fest das er sagt das ist nicht so,im Gegenteil ich vermute du hast ein Recht auf Mietminderung bis das Gerät Repariert ist.Lasse dir das nicht gefallen und hol dir schnell Rechtsberatung.Leider bin ich kein RA,doch ich sage dir,mein Mieter hat mich damals vor Gericht gezogen und gewonnen-im Bad war eine Alte Deckenlampe vom Vormieter verblieben,die nahm ich mit in Mietvertrag weil es Einbauleuchten waren und nicht so Billig war,als die durch überhitzung ein Kurzschluss veruhrsachte,wollte er das ich neue Leitungen lege und Lampe ersetze.Ich zeigte ihm Vogel,er muß das Bezahlen. Doch später bei Gericht wurde ich verdonnert ab schaden 15% Mietminderung,Elecktrick erneuern und Lampe ersetzen mit Streichen-Natürlich alle Anwalts und Gerichtskosten auch. Alles was vermietet wurde und ich dafür Geld bekomme,auch wie bei dir Einbauküchen abnutzung,muß ich Rep.
Tut mir sehr leid das ich dich zum RA verweise,das ist für dich aber viel Besser und auch Sicherer.LG

Vielen dank. Ihr habt mir schon sehr geholfen!

Vielen dank. Ihr habt mir schon sehr geholfen!.

Da bin ich mir leider nicht ganz sicher, wenn du Ablöse bezahlt hast gehört sie dir und du musst sie wie dein Eigentum behandeln aber nicht ersetzen. Wenn sie dem Vermieter gehört könnte dir vielleicht im äußersten Falle die peivathafzpflichtversicherung weiterhelfen. Aber ich denke auch wenn sie dem Vermieter gehört und du sie nicht vorsätzlich zerstört hast ist das vermietersache.

Hallo Dee-to-the-p

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich mir einen juristischen Rat nicht zu traue.

Viel Glück weiterhin wünscht dir
Tom

Nun ist

die Spülmaschine kaputt seid 1 Woche und ich habe das Meinem
Vermieter mitgeteilt. Dieser meinte alles was Kaputt geht an
Küchen-Geräten muss ich selbst bezahlen und ersetzen. Ich habe

Im Mietvertrag steht auch das ich diese

Kaputten Geräte zahlen müsste. Ist das Rechtens? Und spielt es
eine Rolle wie alt die Spülmaschine ist? Die ist über 6Jahre
alt vll sogar schon 10Jahre.

Danke im Voraus

Hallo,

erst einmal Entschuldigung, daß ich Ihre Anfrage nicht beantwortet habe, irgendwie muß ich sie übersehen haben.
Sicher ist dieses Thema längst geklärt und es macht jetzt keinen Sinn, zumal Sie ja schon umgezogen sind, dazu noch etwas zu sagen.
Vielleicht ganz kurz. Natürlich kann der Vermieter nicht erwarten, daß Sie eine uralte Maschine durch eine neue ersetzen. Da wäre er ja fein raus! Wenn überhaupt, dann vielleicht den Zeitwert, den diese noch hat. Eigentlich würde ich sagen, wenn der Vermieter diese zur Verfügung stellt, müßte er die Reparatur übernehmen. Ist diese Frage denn nicht im Mietvertrag geregelt worden?
Wenn der Vermieter stur ist, empfiehlt sich grundsätzlich mal einen Anwalt zu fragen!

Ein gutes neues Jahr
wünscht
Greta