Spülmaschine - Luxus?

Guten Morgen,

folgender Fall: Die Küche in einer Mietwohnung gehört dem Vermieter. Der Mieter zahlt seit mehreren Jahren monatlich 30,-€ dafür. Nun ist die Spülmaschine kaputt gegangen und der Vermieter weigert sich diese zu ersetzen. Seine Begründung: Die Spülmaschine ist Luxus!
Kann ich bitte Eure Meinung dazu erfahren?

Danke im voraus und liebe Grüße aus dem Allgäu

Rüdiger

Wenn in einer gemieteten Wohnung eine Küche mit Elektrogeräten vorhanden ist, gilt diese als mit vermietet.
Daher muss der Vermieter für die Funktionsfähigkeit der Küche incl. der Geräte sorgen und die Spülmaschine ersetzen.

Hallo, M.E. muß der VM die Maschine reparieren oder ersetzen.
Im Betrag von mtl. 30 € ist ja auch die Miete f.d. Spülmaschine
enthalten. Was sagt der Mietvertrag? Gruß

Wenn in einer gemieteten Wohnung eine Küche mit Elektrogeräten
vorhanden ist, gilt diese als mit vermietet.

Unsinn.
Es kommt immer noch drauf an, was dazu vertraglich abgemacht wurde.

Hallo,

soweit ich weiß ist eine Spülmaschine luxus und gehört nicht zu den nötigen Einrichtungsgegenständen. Du könntest Glück haben, wenn darüber etwas im Mietvertrag steht, ansonsten denke ich nicht, dass du Anspruch auf Ersatz hast.

Blödsinn! (owt)

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Hallo,
gemäß §535BGB (/http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html) gilt „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Die Küche ist mit Spülmaschine gemietet, also muss der Vermieter sie auch mit Spülmaschine in Ordnung halten. Genau dafür kassiert er doch schließlich seine monatliche Miete.
Wenn man einen Mietwagen mietet, kann doch der Vermieter auch nicht sagen: „Klimaanlage ist Luxus, die musst Du schon selber reparieren, wenn sie kaputt ist“.
Gruß
loderunner (ianal)

Stimme dem zu,
außerdem steht hier einiges drin:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…,

d.h. wenn Geräte mitvermietet, dann wäre Ersatz/Reparatur durch Vermieter (Kleinreparatur-Regel noch beachten) zu leisten.
wenn nicht mitvermietet, dann ist der Mieter für die Kosten verantwortlich, wenn er denn eine Spülmaschine wieder haben will.

Gruß von Sid