Hallo Wissende,
gibt es eine verbraucherrechtliche Definition von „spülmaschinenfest“?
Und: gibt es aus der Sichtweise einen Unterschied zu „spülmaschinengeeignet“? Wenn ja, wie ist es definiert?
Ich habe diverse Meinungen (!) dazu gelesen, aber nix definitives.
Wißt Ihr vielleicht auch noch, wie die beiden Begriffe auf englisch heißen?
Viele Grüße,
gabi