Liebe Experten!
Ich habe einen 1992er MX5 Na, der laut Eintragung ne Spurverbreiterung von 15 mm hat.
Beim TÜV hieß es jetzt, der habe mindestens 30mm und wurde deshalb stillgelegt.
Ich hab den Wagen vor 4 Jahren mit frisch TÜV gekauft und war vor 2 Jahren bei der Dekra, beide Male wurde diesbezüglich nichts beanstandet, jetzt wurde er stillgelegt und es hieß, die aktuelle Spurverbreiterung könne ich auch nicht eintragen lassen.
In den Unterlagen des Vorbesitzers finde ich nur Belege für 25mm Distanzscheiben.
Was kann ich denn jetzt am besten machen?
Ich möchte ne Spurverbreiterung gern beibehalten, aber weiß jemand, wie breit die für ne Eintragung noch sein darf, wenn ich die Kotflügel nicht extra verbreitern lassen will?
Ich hab einen MX5-Schrauber im Nachbardorf, weiß aber nicht ob der das dann richtig beurteilen kann. Möchte beim nächsten Mal, wo ich den Wagen dem TÜV vorführe nicht das gleiche erleben.
Für fachlichen Rat wäre ich sehr dankbar!
LG Noi