Squeezing out

Hallo Experten,

was mich immer schonmal interessiert hat:

Kann ein Unternehmen einen denn enteignen, sagen wir mal: 2 Euro zahlen, wenn die Aktie am Markt mit: 10-60 Euro gehandelt wird?
Was wäre, wenn ich dennoch nicht verkaufe? Ich meine, man kann dem Anteilseigner ja nicht einfach sagen: hier… so und nicht anders… :smile:

Irgendwie blick ich das Verfahren glaub noch nicht so ganz… bzw. würde ich gerne wissen, wie ich mich verhalten kann, da 2 meiner Aktien derzeit in der Presse bezüglich Einverleiben/Übernahme stehen…

Danke & Grüße
Marco

Hallo Marco,

eine Aktie die vor einem Squeez-Our steht wird nicht mehr an der Börse gehandelt. Die wurde vorher längst einem De-Listing unterzogen.

In so fern kann dein Beispiel so nie passieren.

I.d.R. wird beim Squeeze-Out der Kurs des Umtauschangebots zugrunde gelegt, mit eventuell Zinsen für die Zeit seit dem Umtausch.
In seltenen Fällen liegt das Angebot darüber. Darunter habe ich bisher keines gesehen ( - lasse mich aber gerne auf so einen Ausnahmefall hinweisen).

Was wäre, wenn ich dennoch nicht verkaufe? Ich meine, man kann
dem Anteilseigner ja nicht einfach sagen: hier… so und nicht
anders… :smile:

Gegen ein Squeeze-Out kann man sich als Aktionär nicht wehren, indem man sagt man verkauft nicht. Es ist ein Zwangs barabfindung.

Der Rechtsweg steht einem natürlich offen, dürfte allerdings in 99,9% aller Fälle aussichtslos sein, da das Squeeze-Out ja auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.

Für ein Squeeze-Out muss ein Unternehmen allerdings 95% (oder hat sich da was geändert?) aller Aktien bereits halten.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

eine Aktie die vor einem Squeez-Our steht wird nicht mehr an
der Börse gehandelt. Die wurde vorher längst einem De-Listing
unterzogen.

Das wäre mir ja egal, weil Dividende würde ich ja dann trotzdem bekommen müssen :smile: und ich will ja auch nicht unbedingt mitsprechen… sondern mehr am Erfolg partizipieren :smile:

In so fern kann dein Beispiel so nie passieren.

Ich hatte es schon vermutet :smile:

I.d.R. wird beim Squeeze-Out der Kurs des Umtauschangebots
zugrunde gelegt, mit eventuell Zinsen für die Zeit seit dem
Umtausch.
In seltenen Fällen liegt das Angebot darüber. Darunter habe
ich bisher keines gesehen ( - lasse mich aber gerne auf so
einen Ausnahmefall hinweisen).

Sprich: beim Squeeze Out muss das Angebot min. dem höchsten Angebot entsprechen, was vorher für den Aufkauf geboten wurde?

Für ein Squeeze-Out muss ein Unternehmen allerdings 95% (oder
hat sich da was geändert?) aller Aktien bereits halten.

Auch mein Kenntnisstand… und das mit der gesetzlichen Grundlage war mir schon bewusst… aber letztlich wäre es ein Eingriff in meine persönlichen Rechte und damit nicht unbedingt Grundgesetzkonform, wenn der letzte Aktienkurs sagen wir mal bei 60 Euro lag, das Unternehmen weiß, dass ich rausgedrückt werden kann (weil es 95% hält) und mir dann 1 Euro anbietet. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

der Gesetzgeber hat das ganze leider recht schwammig fomuliert, so dass ein Muss bezüglich des Umtauchkurses nirgendwo auftaucht.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/

spezieller:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__327b…

Natürlich wird hier ein Gutachter beauftragt und die meisten Unternehmen zahlen ziemlich gut. Aber „MUSS“ finde ich nirgendwo.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

eine Aktie die vor einem Squeez-Our steht wird nicht mehr an
der Börse gehandelt. Die wurde vorher längst einem De-Listing
unterzogen.

das kann so sein, muß aber nicht. Das weiß ich deshalb so genau, weil bei der BHF-BANK Einstellung der Börsennotierung und Zwangsabfindung (um mal die deutschen Begriffe zu verwenden) am gleichen Tag stattfanden, nämlich am 16.08.2002. Manche Dinge vergißt man nicht :wink:

Gruß,
Christian

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