Hallo,
Angenommen eine italienische staatsangehörige hieratet einen auch ausländer(bosnien herzegowina) da die ehe nicht läuft beschließt sie sich von ihm zu trennen.
Sie sind erst ofizielle 6 7 monate verheiratet.Keine kinder.
Wie würde so ein verfahren ablaufen. Würde es das verfahren beschleunigen wenn derjänige sie geschlagen hätte?.
Hallo,
Wie würde so ein verfahren ablaufen. Würde es das verfahren
beschleunigen wenn derjänige sie geschlagen hätte?.
Welch schoene Formulierung! Was heisst das jetzt?
- Er wuerde sie schlagen, wenn sie ihn darum bittet.
- Er wuerde Sie gerne schlagen, um das Verfahren damit zu beschleunigen.
- Sie koennte diverse „Zeugen“ auftreiben, die Schlaege bestaetigen wuerden obwohl Sie ja garnicht geschlagen wurde.
Gruss
Dirk
p.s.Wieviele Monate? 67 Monate, 6-7 Monate, 6.7 Monate??
Ich meine bloß wenn sie angibt das sie geschlagen wurde würde das was ändern am verfahren !!! Würde es schneller gehen oder eventuell langsamer.
Sie sind 7 Monate verheiratet.
Er hat ein aufenthaltsrecht für 2 jahre bekommen. Nach einer Scheidung wird ihm das aufenthaltsrecht entzogen oder bleibt er da?
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Sie sind 7 Monate verheiratet.
Er hat ein aufenthaltsrecht für 2 jahre bekommen. Nach einer Scheidung wird ihm das aufenthaltsrecht entzogen oder bleibt er da?
Gehe mit dieser Frage mal zu www.binational-in.de
weil es wohl eher um das Thema Aufenthaltsrecht
geht. Die machen das den ganzen Tag dort. Das Forum
dort ist moderiert, die Beiträge werden „am tage“
freigeschaltet.
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