St. Behandluing der Einfuhr von im Ausland erwirtschafteter Einnahmen

Guten Morgen,

ein deutscher DJ hätte seinen Wohnsitz für mehrere Jahre nach Asien (=nicht EU) verlegt und dort gearbeitet. Er entscheide sich nach dieser Zeit wieder, in die EU zurückzukehren und wieder in Deutschland zu leben.
Er hätte im Ausland durch die Einnahmen seiner Tätigkeit Ersparnisse gebildet. Wie würden diese bei der Rückkehr nach Deutschland steuerrechtlich behandelt?

Danke für Hinweise!

Gruß,

Nabla2

Servus,

der Transfer von Geld ist in D keiner Steuer unterworfen - die Länder der Erde, wo auf Überweisungen Steuern erhoben werden, muss man suchen, ich glaube nicht dass es eines gibt.

Wenn in der Zeit, in der die Einkünfte in Asien erwirtschaftet wurden, kein Wohnsitz in D bestanden hat, braucht man auch nicht zu prüfen, ob sie aus einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen stammen und in D Veranlagungen zur ESt nachzuholen wären.

Schöne Grüße

MM