Hallo,
Herr und Frau X haben sich getrennt. Der Ehemann hat die StKl 3, die Frau die StKlasse 5 (oder umgekehrt; ist aber nicht so wichtig).
Nun will der Ehemann die Stklasse noch in die 4 wechseln lassen und „zwingt“ die Frau ebenfalls die StKlasse 4 anzunehmen.
a) darf der Mann die Frau dazu zwingen?
b) darf der Mann - nach der Trennung, aber im Jahr der Trennung - überhaupt die StKlasse wechseln?
LG Tobi@s
Hallo,
Nun will der Ehemann die Stklasse noch in die 4 wechseln
lassen und „zwingt“ die Frau ebenfalls die StKlasse 4
anzunehmen.
a) darf der Mann die Frau dazu zwingen?:
anzunehmen, dass die Frau also in 3 war. Von den Abzügen her liegt 4 nämlich zwischen 3 und 5.
Zwingen kann man Niemanden. Die Steuerklassenwahl wird einheitlich ausgeübt.
Zu bedenken ist aber, dass der Ehepartner in 5, durch die Weigerung des Partners in 3, die Steuerklasse zu wechseln einen finanziellen Nachteil erleidet, der im Wege einer Unterhaltsforderung geltend gemacht werden kann.
b) darf der Mann - nach der Trennung, aber im Jahr der
Trennung - überhaupt die StKlasse wechseln?:
Ja, wie oben beschrieben kann dies aber nur von beiden Partnern einheitlich gemacht werden.
Die Frage hat insgesamt weniger etwas mit Steuerrecht zu tun, weil sich alles im Wege der Steuererklärung wieder ausgleicht, sondern vielmehr mit Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht.
Deshalb unbedingt die Problematik mit dem Anwalt besprechen.
Gruß
Lawrence