Hallo,
grundsätzlich bedeutet jeder Markteingriff des Staates, daß dieser (d.h. die Politiker) der Ansicht ist, eine Aufgabe besser wahrnehmen zu können, als es die Unternehmen könnten.
Es gibt relativ eindeutige Aufgabenbereiche, die dem Staat zufallen, die nämlich von niemandem übernommen werden würden (weil man an ihnen nichts verdienen kann). Klassische Beispiele sind Landesverteidigung und Deichbau.
Dann gibt es Bereiche, bei denen das nicht so eindeutig ist. Dazu zählen bspw. öffentlicher Nahverkehr und Aktivitäten, die üblicherweise von den Stadtwerken erledigt werden. Stichworte wie Versorgungssicherheit und Daseinsvorsorge fallen in diesem Zusammenhang sehr oft.
ich habe in letzter Zeit oft gehört, dass der Staat nicht
Unternehmer spielen sollte. Was ist damit gemeint? Ein
Unternehmen ist ja tendentiell privatrechtlich und nicht
öffentlich rechtlich organisiert. Wenn nun die öffentliche
Hand an irgend ein Unternehmen mit privatrechlicher Rechtsform
(GmbH, AG) beteiligt ist (gemischtwirtschaftliches
Unternehmen) spielt er deshalb schon Unternehmer.
Für „Staat als Unternehmer“ gibt es keine eineindeutige wissenschaftliche Definition. Was jeweils der einzelne darunter versteht, kann verschieden sein. Die Beteiligung des Bundes an der Deutsche Telekom AG wird sicherlich nicht so bezeichnet. Das könnte sich allerdings ändern, wenn bpsw. die Bundesregierung massiv in das Tagesgeschäft der Telekom eingreifen würde. Da dies aber indirekt die RegTP erledigt, kommt der Vorwurf selten auf.
Tätigkeit beschränken. Ab wann kann es wirklich bedenklich
werden und warum, wenn sich der Staat zuviel in die
Privatwirtschaft einmischt? Kann man sagen, immer dann wenn
private Träger öffentliche Aufgaben genauso gut erledigen
können, wie der Staat, sollte man den Privaten den Vorzug
geben?
Zum Beispiel. Allerdings gibt es auch hier wieder die Frage nach der Definition von „gut“. Solange trinkbares Wasser aus der Leitung kommt, ist die eigentliche Aufgabe der Stadtwerke (was das Wasser angeht) eigentlich erfüllt. Steigen die Preise allerdings (scheinbar) unberechtigt, so kommt immer wieder der Vorwurf auf, daß die Priviatisierung daran schuld sei.
Ein Beispiel: in meiner Gegend wird ein kleiner
Flughafen, deren Betreiber eine AG mit starker Beteiligung der
öffentlichen Hand ist, massiv mit Steuergeldern unterstützt.
Nun könnte man sagen, dass öffentliche Verkehrsmittel generell
nur mit Subventionen geführt werden können und dass auch das
Flugzeug eine öffentliche Funktion erfüllt und so die
Beteiligung der öffentlichen Hand gerechtfertig sei.
Naja, es gibt ja auch wirtschaftlich erfolgreiche Flughäfen, die privatwirtschaftlich organisiert sind und an denen öffentliche Haushalte nicht oder nur unwesentlich beteiligt sind.
Ob ein kleiner Sportflughafen wirklich zur unverzichtbaren Infrastruktur gehört, sei mal dahingestellt.
mit Steuergeldern am Leben erhält. Wo liegen die Grenzen. Gibt
es rechtliche Aspekte, die eine zu starke Einmischung des
Staates in privatrechtliche Tätigkeiten unterbinden können?
Die Gemeindeordnungen der Länder sehen zumindest für die Gemeinden Regeln für wirtschaftliche Aktivitäten vor. Da würde ich mal einen Blick reinwerfen.
Gruß,
Christian
P.S.
Zu der Frage mit der Eigenkapital- und Gesamtkapitalrendite weiter unten, gabe es noch ein paar Rückfragen. Vielleicht könntest Du da mal…