Staat schnüffelt auf Konten

Fallfrage:

Könnten staatliche Sozialbehörden alle Konten ausspähen?

Danke.

Hi,

alle Sozialbehörden die im SGB aufgeführt sind können beim BAFin eine Übersicht über alle Konten einer Person( Giro, Spar, depot, ect) anfordern.

Schnüffeln würde ich das nicht nennen.

Wer Geld vom Staat und damit von anderen Steuerzahlern haben will, muß nachweisen daß er Bedürftig ist.

Legt er alle seine Konten z. B. beim Antrag auf ALG II nicht offen und der Sachbearbeiter hat Zweifel, und vermutet noch andere Konten, wird er sich an das BAFin wenden.

Der Staat schützt sich hier nur von Sozialbetrügern.

Grüße
miamei

Hallo,

alle Sozialbehörden die im SGB aufgeführt sind können beim
BAFin eine Übersicht über alle Konten einer Person( Giro,
Spar, depot, ect) anfordern.

Das ist mir ehrlich gesagt neu und zumindest keine gängige Praxis. Kannst du die entsprechende Rechtsgrundlage posten?

Vielen Dank und viele Grüße!

Hi, die BAfin hat damit nix zu tun [http://www.bafin.de/cln_161/nn_722598/DE/BaFin/Aufga…](http://www.bafin.de/cln_161/nn_722598/DE/BaFin/Aufgaben/aufgaben node.html? nnn=true)
Aber!, jede Sozialbehörde u. d. Finanzämter haben das Recht d. Banken zu zwingen Konten offen zu legen bei begründetem Verdacht.
Ansonsten stimme ich Deinen Aussagen aber voll zu.
MfG ramses90.

Hi,

hier ist die Rechtsgrundlage:

§ 52 abs 1 nr. 3 SGB II

für BaföG: § 41 Abs 4

Vor lauter Krise habe ich das BAFin angegeben,
es muß natürlich richtig lauten BZSt (Bundeszentralamt für Steuern)

Grüße
miamei

Hi,

hier ist die Rechtsgrundlage:

§ 52 abs 1 nr. 3 SGB II

Hallo,

dies ist leider nur die Rechtsgrundlage für einen Teil des automatisierten Datanabgleichs. Ich habe mich aber mal auf Arbeit schlau gemacht. Die von dir beschriebene Anfrage ist durchaus - wie du selbst ja schon korrigiert hast - beim Bundeszentralamt für Steuern möglich. Die Rechtsgrundlage kann ich jetzt leider nicht nennen (ist aber nicht SGBII)

Danke nochmal und viele Grüße!