Hier meine Frage:
Wenn der Staat die Beiträge zur Sozialversicherung senkt; was passiert dann mit meinem Arbeitnehmerentgelt??
In den Lösungen des Dozenten steht, dass das Arbeitnehmerentgelt dann sinkt, jedoch bin ich der Ansicht, dass das Arbeitnehmerentgelt steigen müsste, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung gesenkt werden.
Ja, logischerweise hat man mehr Netto, wenn die SV-Beiträge sinken.
Bei einer hohen Senkung könnte das aber auch dazu führen, dass Arbeitgebr das Brutto anpassen, also reduzieren. Aber nicht wegen 0,x%
Gruß
Das Bruttogehalt unter Einbeziehung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung , würde dann durch die Reduzierung des Arbeitgeberanteils um den Anteil sinken.
Tach,
Ja, logischerweise hat man mehr Netto, wenn die SV-Beiträge
sinken.
gefragt war nach Entgelt. Woraus setzt sich das AN- Entgeld zusammen und warum sinkt es?
Gruß

Servus,
in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gehören die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zum Arbeitnehmer-Entgel t (mit drei t!).
Wenn diese sinken, verringern sich c.p. die Arbeitnehmer-Entgelte. Das ist die kurzfristige Betrachtung.
In der mittelfristigen Betrachtung kann man nicht ausschließen, dass sinkende SV-Beiträge über den Beschäftigungseffekt zu einer Erhöhung der Summe der Arbeitnehmer-Entgelte führen. Das ist aber ein anderes Thema.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
Hier meine Frage:
Wenn der Staat die Beiträge zur Sozialversicherung senkt; was passiert dann mit meinem Arbeitnehmerentgelt??
Dein Arbeitnehmerentgelt ändert sich nicht, wenn wir damit das Brutto-Entgelt meinen. Der Auszahlbetrag erhöht sich aufgrund des niedrigeren SV-Beitrages.
In den Lösungen des Dozenten steht, dass das Arbeitnehmerentgelt dann sinkt, jedoch bin ich der Ansicht, dass das Arbeitnehmerentgelt steigen müsste, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung gesenkt werden.
Diese Antwort könnte darauf hindeuten, dass er auf eine andere als die hier gestellte Frage geantwortet hat.
Grüße
Servus,
gemeint ist der Begriff „Arbeitnehmerentgelt“ aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Da sind auch die Arbeitgeberanteile zur SV drinne, so dass der Gesamtbetrag mit Senkung der SV-Beiträge abnimmt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
gemeint ist der Begriff „Arbeitnehmerentgelt“ aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Da sind auch die Arbeitgeberanteile zur SV drinne, so dass der Gesamtbetrag mit Senkung der SV-Beiträge abnimmt.
Also dass dem so ist, wenn man es so verstehen soll, ist ja o.k. Aber woraus schließt du das? Aus der Ausgangsfrage geht das nicht hervor. Es wäre sicher hilfreich, wenn sich mal der Ausgangsposter dazu äußert.
Grüße
Servus,
der UP äußert dazu:
In den Lösungen des Dozenten steht, dass das Arbeitnehmerentgelt dann sinkt
und das ist nur plausibel, wenn man den Begriff „Arbeitnehmerentgelt“ aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hernimmt. Es gibt keine andere Definition des Begriffes, bei deren Anwendung das so wäre.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
In den Lösungen des Dozenten steht, dass das Arbeitnehmerentgelt dann sinkt
Habe ich gelesen und auch in meiner Antwort angedeutet, dass die Frage des Dozenten eine andere/anders formuliert gewesen sein könnte. Allerdings soll es neben Dozenten mit Unfehlbarkeitsanspruch auch noch solche geben die mal Fehler machen. Es ging ja nicht mal hervor, um welche Art von Dozenten es hier geht. So kann sich schließlich jede Pappnase nennen und einen Kurs bei einer Volkshochschule oder fürs Arbeitsamt machen.
Also warten wir einfach, ob es noch aufgeklärt wird.
Guten Rutsch