mein Freund ist Staatenloser und kämpft seit 13 Jahren gegen die Abschiebung.
Nun wollen wir demnächst heiraten und ich mache mir schon Gedanken, wie wir dieses Problem in den Griff bekommen können.
Er war schon mal mit ner Deutschen verheiratet, hat aber nicht einmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ich habe ein bischen in den Gesetzen gestöbert und frage mich, warum.
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema Staatenlose oder weiß, an wen ich mich wenden kann?
Es dürfte ja eigentlich nicht möglich sein, den Mann einer Deutschen auszuweisen, oder?
mein Freund ist Staatenloser und kämpft seit 13 Jahren gegen
die Abschiebung.
Woher kommt dein Freund denn? Staatenlos und Abschiebung geht meist nicht zusammen. Bist du dir sicher, dass er Staatenlos ist? Wohin soll er denn abgschoben werden?
Mein Freund kommt ursprünglich aus Rumänien und hat die Staatsbürgerschaft abgelegt, als er vor ca. 15 Jahren hier Asyl beantragt hat. Dieses wurde ihm vor 3 Jahren aberkannt und seitdem lebt er hier mit Duldung. (Auch während der zeit, in der er mit der Deutschen verheiratet war!)
Mit einer Duldung hängen viele andere Einschränkungen zusammen.
Arbeitserlaubnis erst nach ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit (welcher Chef macht das in der heutigen Situation?)
Kein Handyvertrag, kein Kredit.
Kein Urlaub - er darf Bayern nicht verlassen…
Ich finde das nach 15 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland ehrlich gesagt eine Frechheit.
Was ich auch nicht verstehe: Im Gesetz steht ja, das Staatenlose anderen Ausländern rechtlich gleichgestellt werden müssen.
Warum bekommt er dann keine Aufenthaltserlaubnis, wenn er eine Deutsche heiratet?
Also es schadet sicher nicht, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist, immerhin geht es um den Aufenthalt und damit auch um die Existenz. Man wird dir hier auch auf Grund deiner bisherigen Angaben seriöserweise keine konkrete Auskunft geben können, es sind zu viele Fragen offen (weshalb zB das Asyl aberkannt wurde, Straftat oder andere Gründe?).
Allgemein hat er natürlich ein Aufenthaltsrecht als Ehegatte einer Inländerin, aber wie gesagt, man muss sich den Fall im Detail anschauen. Ich denke übrigens nicht, dass er staatenlos ist, wobei man das auch genau prüfen muss. Nur weil man seinen Pass abgegeben hat, ist man noch lange nicht staatenlos, auch wenn das sehr viele glauben. Staatenlose könnte man auch praktisch meist nicht abschieben, da es ja keinen Heimatstaat gibt, in den abgeschoben werden könnte.
Ich würde daher schnellstmöglichst anwaltlichen Rat einholen. Wenn du keinen kennst, dann würde ich Hilfsorganisationen, die sich mit Ausländern beschäftigen, wie zB Caritas etc., bitten, einen Anwalt zu empfehlen. Meiner Erfahrung nach wird in diesem Bereich von Anwälten leider öfters gepfuscht und Falsches gemacht, weil es sich um ein sehr heikles Spezialgebiet handelt. Da es um die Existenz geht, würde ich das Geld in eine ordentliche Rechtsberatung und -vertretung möglichst früh investieren.