Hallo alle!
Gibt es Möglichkeiten bei Selbständigkeit Gewinne aus der eigenen selbständig geführten Kleinunternehmung in eine Form Alterssvorsorge oder andere langfristige Sparart umzuwandeln, sodaß genau dieses Geld dann nicht als Unternehmensgewinn deklariert wird bzw. werden Muß?
Es handelt sich hier um Größenordnungen zwischen 800 und 1000 DM monatlich.
Vielen Dank im Voraus für Eure/Ihre Antworten
mfg
ltrader
Hallo Ltrader,
möglich ist dies schon…
dafür ist es aber nötig, ein wenig zu der Firma des Selbständigen zu wissen.
Denkbar wären meines Wissens nach: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage.
Was möglich ist, hängt aber davon ab, wie der Selbständige im Unternehmen steht. Ist er Geschäftsführer? Ist er Einzelunternehmer?
Sollte er nur Einzelunternehmer sein, bietet das Gesetz meines Erachtens nach diesen Spielraum nicht. Zumindest nicht im Förderbereich.
Ansonsten ist es schon eher möglich, dass Aufwendungen für den Unternehmer gewinnmindernd sind.
Gruß
Marco
Gibt es Möglichkeiten bei Selbständigkeit Gewinne aus der
eigenen selbständig geführten Kleinunternehmung in eine Form
Alterssvorsorge oder andere langfristige Sparart umzuwandeln,
sodaß genau dieses Geld dann nicht als Unternehmensgewinn
deklariert wird bzw. werden Muß?
Hallo!
Grundsätzlich ist bei Einzelunternehmen kein gewinnmindernder Abzug von persönlich (also nicht betrieblich!) veranlassten Ausgaben möglich, nur als Sonderausgabe.
Bei GmbH sieht dies insoweit anders aus, als diese eine eigene Rechtsperson ist. Sie zahlt einer anderen Person als Gegenleistung für deren Arbeitsleistung einen (steuerpflichtigen) Arbeitslohn (=Betriebsausgabe!), welcher auch andere Werte als Bargeld umfassen kann, beispielsweise eine Altersversorgung. Im Ergebnis unterliegt beim Arbeitnehmer der Lohn der Besteuerung. Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer Sonderausgaben abziehen.
Ciao!
Nemo