Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe, jemand kann mir bei einer Frage bzgl. eines Bausparvertrages helfen.
Letztes Jahr erhielt ich irgendwann ein Schreiben von meiner Bausparkasse, dass mein Vertrag am 01.04.2008 zugeteilt würde, da ich mein Sparziel erreicht hätte. Daraufhin schrieb ich eine Mail an meinen zuständigen Vertreter mit der Frage, ob ich den Vertrag wie bisher weiter nutzen könnte. Schließlich sind 4,5% und die Grundlage für die staatlichen Prämien schon ein gewisser Anreiz so einen Vertrag zu behalten.
Als Antwort erhielt ich dann, dass ich (1) für diesen Vertrag keine staatlichen Prämien mehr bekommen könnte (ich solle doch einen neuen abschließen). Außerdem gab er mir zu verstehen, dass (2) von einer ersten Teilauszahlung an, keine Zinsen mehr angerechnet würden. Ich sollte lieber alles auszahlen lassen und den Restbetrag, den ich erstmal nicht brauchen würde, auf ein Tagesgeldkonto (das er mir natürlich auch gleich anbot) anlegen.
Stimmen (1) und (2)? Habe so ein bisschen das Gefühl, dass der Vetreter hier lediglich seine Produkte verkaufen will. Leider konnte ich weder in der Police, noch im Netz geeignete Informationen finden.
Viele Grüße
Dirk
Hi,
um es kurz zu machen:
Punkt 1 stimmt nicht
(wenn du weiter einzahlen kannst, dann mache das. so sparst du dir die erneute Zahlung der Abschlussgebühr und außerdem haben so ziemlich alle neuen Verträge eine niedrigere Guthabensverzinsung).
Die Wohnungsbauprämie oder VL ist nicht an die Zuteilung des Bausparvertrages gekoppelt!
Punkt 2 stimmt (zumindest bei allen Bauspartarifen, die ich kenne):
Wenn du etwas Geld aus dem Bausparvertrag brauchst, dann könntst du mal fragen, ob du ihn evtl. teilen kannst.
Gruß
Flo
Wenn du etwas Geld aus dem Bausparvertrag brauchst, dann
könntst du mal fragen, ob du ihn evtl. teilen kannst.
Dann wird aber für den verbleibenden Teil mit Sicherheit ein aktueller, also niedrig verzinster, Tarif zugrunde gelegt.
Guten Tag Dirk,
die Antwort zu (1) ist dummes Zeug. Die Antwort zu (2) ist sehr wahrscheinlich richtig - das Bedingungswerk von vier mir vorliegenden
ABB verschiedener Baukassen regelt das auch so.
Ihren Vertrag können Sie lustig weiterführen. Sogenannte Sonderzahlungen (Zahlungen, die zusätzlich zum Regelsparbeitrag
geleistet werden) kann die Kasse nach Bedingungswerk ablehnen.
Daran können Sie nichts ändern. Ihren Regelsparbeitrag können Sie
allerdings munter weiter einzahlen. Bis zur Höhe der Bausparsumme.
Wenn die Kasse mauert oder unverständliches Zeug schreibt, mit der Absicht, Sie von weiteren Einzahlungen abzuhalten, so ist das nur der
Zinsausstattung Ihres alten Schätzchens geschuldet. So einen Vertrag
gibt es aktuell in ganz Deutschland nicht. Und die Kasse muss unter
Heulen und Zähneklappern ihre alten Zinsversprechen einlösen, mit denen Sie seinerzeit die Kunden an Land gezogen hat. Was ihr natürlich heute nicht mehr passt.
Standhaft bleiben.
Gruß
Günther
Hallo,
ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die Antworten bedanken.
Da hatte ich ja mit meiner Vermutung, der Vertreter wolle mir nur was neues Verkaufen und sich vor seinen Verpflichtungen drücken teilweise Recht gehabt.
Freut mich, dass ich die „ordentliche“ Verzinsung und die Prämien weiter nutzen kann.
Also nochmals: Vielen Dank für eure Kommentare!!!
Dirk
kommt drauf an. bei manchen bausparkassen nicht. müsste man nachfragen.