Hallo, habe meine Fachhochschulreife dieses Jahr gemacht und habe somit auch den Stattlich geprüften Assistenten für Handel und E-Commerce erlangt. Nun wollte ich mich bei der Jobbörse in der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend melden, die habe dies jedoch abgelehnt mit der Begründung ich hätte bereits eine Abgeschlossene Berufsausbildung zum Assistenten. Habe nach der schule lediglich ein Praktikum gemacht um meine Fachhochschule zu erwerben. Entweder man beginnt eine Ausbildung oder ein 6 monatiges Praktikum um die Fachhochschulreife zu erlangen. Meine Frage: Ist das echt so das ein Staatlich geprüfter Assistent als Abgeschlossene Berufsausbildung zählt? Wer nimmt mich den mit dem Abschluss?
Hallo
vor der Frage stand ich auch mal… Ich bin staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Informationsverarbeitung.
Tja was hab ich gemacht? Ich hatte das Glück, dass meine Eltern hinter meinem Wunsch eine Ausbildung zu machen standen und mich dementsprechend unterstützt haben. Die Arge hab ich da gar nicht mit reingezogen. Ich hab einfach in der Zeitung und im Internet gesucht und bin fündig geworden. Stehen deine Eltern ebenfalls hinter dir? Ein offenes Gespräch kann da viel helfen 
Alternativ kannst du mit der Fachhochschulreife auch studieren.
Um deine eigentliche Frage zu beantworten:
Einen gut bezahlten Job wirst du meiner Meinung nach nicht mit dieser Ausbildung finden, da dir die Praxis einer beruflichen Ausbildung fehlt und das Wissen eines Studiums hast du auch nicht… Sorry.
Wenn ich da dran denke, dass die Arge mal einen Bekannten von mir direkt nach der Ausbildung umschulen wollten, weil er nicht übernommen wurde… Tzz ma so mal so.
Wenn die sagen du kannst dich nicht Ausbildungssuchend melden, und du willst dich unbedingt als irgendwas melden, meld dich halt arbeitsSUCHEND und besprich deinen Wunsch mit dem dir zugeteilten Mitarbeiter der Arge.
Gruß
Hallo,
Nun wollte ich mich bei der Jobbörse
in der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend melden, die habe
dies jedoch abgelehnt mit der Begründung ich hätte bereits
eine Abgeschlossene Berufsausbildung zum Assistenten.
Da gab es offensichtlich Kommunikationsprobleme.
- Den Zugang zur Jobbörse findet man hier http://jobboerse.arbeitsagentur.de/. Da wird man von niemand abgelehnt.
- eine Arbeitsuchendmeldung kann die AA grundsätzlich nicht ablehnen. Egal welche Qualifikation man hat.
- Wer von der allgemeinbildenden Schule kommend zur AA geht meldet sich vorrangig bei der Berufsberatung ausbildungsplatz- oder studienplatzsuchend. Es sei denn man strebt keines von beiden an.
Meine Frage: Ist das echt so
das ein Staatlich geprüfter Assistent als Abgeschlossene
Berufsausbildung zählt?
Diese Frage würde dann relevant sein, wenn es um die Prüfung der Förderungsvoraussetzungenh für eine Weiterbildung/Umschulung nach dem SGB III ginge. Du schreibst aber nichts dergleichen. Dort wäre maßgeblich der § 77 Abs.2 Zif. 2. Für eine Arbeitsuchendmeldung ist sie ohne Bedeutung.
Wer nimmt mich den mit dem Abschluss?
Als was? Als Arbeitnehmer? Wenn ja, vermutlich niemand. Deine Berufsbezeichnung ist aber völlig nichtssagend bezüglich deiner beruflichen Qualifikation. Ohne dies ist eine qualifizierte Antwort unmöglich. Ich vermute aber, dass sie arbeitsmarktlich nicht verwertbar ist. Folglich müßte zumindest eine qualifizierte Berufsausbildung erworben werden, besser noch ein Studium.
Vielleicht schilderst aber nochmals dein konkretes Anliegen bei der AA. Damit bist du aber grundsätzlich im falschen Brett. Beachte aber FAQ 1129
Gruß
Otto