Welche Beispiele für diese Märkte gibt es?
Telefon, Wasser, Bahn …?
Welche Beispiele für diese Märkte gibt es?
Telefon, Wasser, Bahn …?
Hallo Michael
Der Bankenmarkt in Deutschland ist stark reguliert und hat hohe Zulassungsbeschränkungen. Diese Zulassungsbeschränkungen werden von der Bankenaufsicht gestellt. Die Bankenaufsicht ist an sich keine staatliche Intstitution, aber sie arbeitet immerhin recht eng mit der Bundesbank zusammen. Ausserdem gibt es das Bankrecht - in der Auflage der Becks-Getzestexte ein 500 bis 600 Seiten starkes Buch.
Daneben finde den Markt für Gesundheitswesen einen wichtigen und regulierten Markt.
Udo
Welche Beispiele für diese Märkte gibt es?
Telefon, Wasser, Bahn …?
Hi,
Der Bankenmarkt in Deutschland ist stark reguliert und hat
hohe Zulassungsbeschränkungen.
da verstehst Du die volkswirtschaftliche Bezeichnung „staatlich reguliert“ etwas falsch. Es gibt im Bankenbereich eine recht strenge Aufsicht, der eigentliche Markt ist jedoch nicht staatlich reguliert, d.h. die Banken sind in ihren Preiskalulationen und Produktentwicklungen weitestgehend frei, der Marktzugang ist entgegen Deiner Aussage relativ einfach, insbesondere wenn ein EU-Institut auf den deutschen Markt drängt (warum auch immer man so blöd sein sollte) und es gibt außerdem keinen Kontrahierungszwarng, d.h. Banken können Kunden abweisen.
werden von der Bankenaufsicht gestellt. Die Bankenaufsicht ist
an sich keine staatliche Intstitution,
Und das ist schlichtweg falsch.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
werden von der Bankenaufsicht gestellt. Die Bankenaufsicht ist
an sich keine staatliche Intstitution,Und das ist schlichtweg falsch.
Damit hast Du vollkommen recht.
Was das andere betrifft, die Regulierungsintensität des Banksektors kann man doch geteilter Meinung sein. In der Tat fällt es einer in der Eu bereits existierenden Bank nicht allzuschwer eine Tochter in D zu gründen aber ganz sicher ist es für Dich und mich deutlich schieriger eine Bank zu gründen als eine Anwaltskanzlei.
Udo
Hallo Udo,
Was das andere betrifft, die Regulierungsintensität des
Banksektors kann man doch geteilter Meinung sein. In der Tat
fällt es einer in der Eu bereits existierenden Bank nicht
allzuschwer eine Tochter in D zu gründen aber ganz sicher ist
es für Dich und mich deutlich schieriger eine Bank zu gründen
als eine Anwaltskanzlei.
unter Regulierung verstehe ich einen staatlichen Eingriff in die Marktfunktionalität, d.h. das Vorschreiben von Preisen, Produkten, Kontrahierungszwängen etc. So derzeit der Fall beim Luftverkehr, bei der Telekommunikation, öffentlichen Nahverkehr, den Taxen, Briefpost, Gesundheitswesen, Schornsteinfegern, sowie eingeschränkt bei der Energieversorgung, beim Fernsehen usw.
Die Banken sind hingegen in ihrer Produkt- und Preisgestaltung weitgehend frei, können Geschäfte machen, mit wem sie wollen und sich einzelne Marktbereiche herauspicken, in denen sie tätig sein wollen oder eben auch nicht.
Für die Gründung einer Bank bzw. um eine Vollbanklizenz zu bekommen, brauchst Du eigentlich nur zwei Dinge: Geld und jemanden, der über die fachliche Eignung verfügt, ein Kreditinstitut zu leiten. Geld ist zu beschaffen, die Leute mit der fachlichen Eignung auch (nach meinen Erfahrungen ist die BAFin beim letzten Punkt mitunter auch etwas sehr großzügig). Auch bei enger Auslegung der fachlichen Eignung ist diese leichter und schneller zu erlangen, als das zweite Staatsexamen der Juristerei.
Insofern handelt es sich dabei nicht um eine Regulierung im eigentlichen Sinne, sondern um einige Barrieren, die die späteren Kunden schützen sollen. Jemand, der durch wiederholte Körperverletzung im Zustand der Trunkenheit aufgefallen ist, wird im Zweifel auch keine Chance haben, eine Kneipe zu eröffnen.
Gruß,
Christian